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Nachricht vom 28.07.2015 |
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Politik |
Betreuungsgeld verteidigt |
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Die CDU- Landtagsabgeordneten Dr. Peter Enders und Michael Wäschenbach glauben, dass das Betreuungsgeld der Lebenswirklichkeit der Familien entspreche. Es gehe auch um Wahlfreiheit und Verlässlichkeit, heißt es in einer Pressemitteilung. |
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Kreisgebiet. Seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Betreuungsgeld häufen sich die Zuschriften und Anrufe aus der Bevölkerung an die CDU-Landtagsfraktion in Mainz und auch an die Büros der CDU-Abgeordneten im Kreis.
Der Tenor: Das Betreuungsgeld soll weiterhin gezahlt werden. Welche staatliche Ebene hierfür formal zuständig ist, ist demnach zweitrangig. Das Bundesverfassungsgericht hatte die Zuständigkeit hierfür den Ländern und nicht, wie bisher, dem Bund zugewiesen. „In den letzten Tagen haben sich viele Eltern an uns gewandt und deutlich gemacht, dass sie sich sehr bewusst dafür entschieden haben, ihr Kind zuhause zu betreuen und erst im vierten Lebensjahr in eine Kindertagesstätte zu geben, wobei das Betreuungsgeld diese Leistung ein Stück weit unterstützt“, berichten die heimischen MdLs Dr. Peter Enders (Eichen) und Michael Wäschenbach (Wallmenroth). Der Versuch von Rot-Grün, das Betreuungsgeld auch sprachlich als „Herdprämie“ zu diffamieren, sei gescheitert.
Enders und Wäschenbach verweisen auf die Landtagsdebatte, bei der deutlich geworden sei, „dass 23.000 Anträge auf Betreuungsgeld landesweit eine deutliche Sprache sprechen und die Lebenswirklichkeit der hier lebenden Familien spiegeln.“ Weder gehe es darum, wie von Rot-Grün verbreitet, Kleinkinder um frühkindliche Bildungschancen zu bringen, noch dürfe man das Betreuungsgeld und die Verfügbarkeit von Eltern für den Arbeitsmarkt gegeneinander aufrechnen.
„Es geht um die Wahlfreiheit, wie Kinder in der wichtigen Phase unter drei Jahren aufwachsen. Und wenn Eltern uns darlegen, dass niemand anders als sie selbst darüber entscheiden, wann es aus ihrer Sicht für ihre Kinder gut und richtig ist, von anderen Menschen als von ihnen selbst betreut zu werden, ist das nicht nur zu respektieren, sondern ebenso zu unterstützen wie die Betreuung in einer unserer Kitas“, unterstreichen die CDU-Politiker. Deshalb werbe die CDU-Landtagsfraktion für ein Landesfamiliengeld, das die bisherige Leistung des Betreuungsgeldes von Bundesseite ersetze und eben diese Wahlfreiheit stärke.
Und nicht nur das: CDU-Fraktionsvorsitzende Julia Klöckner hatte im Landtag sogar eine verbesserte finanzielle Anerkennung der Erziehungsleistung der Eltern gefordert, damit sie die notwendige gesellschaftliche Würdigung finden. Das, so die beiden heimischen Parlamentarier, sei die Weiterentwicklung einer gestärkten Familie: „Unsere Haltung ist klar: Familien müssen sich darauf verlassen können, dass sie unabhängig von ihrer Lebensentscheidung die Rückendeckung der Landespolitik haben.“
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Nachricht vom 28.07.2015 |
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