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Nachricht vom 07.12.2008 |
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Region |
Flächenverbrauch nicht einseitig |
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Der Flächenverbrauch darf nicht einseitig zu Lasten der Landwirtschaft gehen - das foprdert der Landtagsabgeordnete Thorsten Wehner, der auch Mitglied im Landwirtschaftsausschuss des Landtages ist. |
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Kreis Altenkirchen. "Der Flächenverbrauch in Deutschland darf nicht einseitig zu Lasten der Landwirtschaft gehen. Alle berechtigten Interessen müssen angemessen abgewogen und in Einzelfällen Lösungen gefunden werden, die niemanden einseitig belasten", hat der Landtagsabgeordnete Thorsten Wehner, Mitglied im Landwirtschafts-Ausschuss des Landtags, anlässlich des Internationalen Tags des Bodens am vergangenen Freitag gefordert. 2007 standen in Rheinland-Pfalz 715.356 Hektar landwirtschaftlich genutzte Fläche zur Verfügung. Im Jahr 1980 waren es noch 760.212 Hektar. Diese Zahlen ergeben sich aus der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage an die Landesregierung zu den Auswirkungen des Flächenverbrauchs auf die Landwirtschaft im Land, die Wehner gemeinsam mit den SPD-Landtagsabgeordneten Fink und Langner gestellt hatte.
Ein Trend, der laut Zahlen des Statistischen Landesamtes grundsätzlich auch für den Kreis Altenkirchen beobachtet werde könne. Kreisweit ist die landwirtschaftlich genutzte Fläche seit Anfang der 70er Jahre von 19.000 Hektar auf 17.000 Hektar im Jahr 2007 zurückgegangen, allerdings sei dieser Wert seit den 80er Jahren relativ stabil geblieben.
Wehner: "Viele landwirtschaftliche Betriebe müssen wachsen, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Gleichzeitig brauchen wir natürlich Verkehrsflächen im Land, um die Mobilität in unserem Flächenland zu erhalten und auszubauen. Zudem ist auch der Naturschutz notwendig und sinnvoll. Und wir sind froh, wenn viele Menschen den ländlichen Raum attraktiv zum Wohnen finden und aufs Land ziehen. Es geht also hier um ein schwieriges Unterfangen mit vielen berechtigten Interessen, bei dem es nicht immer einfach ist, Lösungen zu finden."
In der Beantwortung der Anfrage wird hervorgehoben, dass Ausgleichsmaßnahmen auf hochwertigen Ackerstandorten in der Regel für den Naturschutz wenig geeignet sind und nur in Ausnahmefällen in Anspruch genommen würden. Aus dem gemeinsamen Rundschreiben zur "Anwendung der Hinweise zum Vollzug der Eingriffsregelung unter besonderer Berücksichtigung der landwirtschaftlichen Betroffenheit" aus dem Jahr 2000 geht zudem hervor, dass die Berücksichtigung der landwirtschaftlichen Betroffenheit genauer Abwägung bedarf und die Landwirtschaft in Maßnahmen beim Naturschutz im Rahmen von Kompensationen frühzeitig eingebunden werden soll. In der Beantwortung der Anfrage wurde unterstrichen, dass die Inanspruchnahme landwirtschaftlich genutzter Flächen für andere Nutzungen auf das unabweisbar notwendige Mindestmaß beschränkt werden soll. |
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Nachricht vom 07.12.2008 |
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