AK-Kurier |
Ihre Internetzeitung für den Kreis Altenkirchen |
|
Nachricht vom 19.11.2015 |
|
Vereine |
Ehrenamtskarte nun auch in der Verbandsgemeinde Betzdorf |
|
Als mittlerweile 40. Kommune in Rheinland-Pfalz hat jetzt auch die Verbandsgemeinde Betzdorf die Ehrenamtskarte eingeführt. Mit ihr erhalten Ehrenamtler Vergünstigungen in Einrichtungen innerhalb und außerhalb der Verbandsgemeinde. Bürgermeister Bernd Brato und der Chef der Staatskanzlei, Staatsekretär Clemens Hoch, unterzeichneten nun den entsprechenden Kooperationsvertrag. |
|
Betzdorf. Im Juli hatte der Verbandsgemeinderat über die Einführung entschieden. Nun wird die Ehrenamtskarte auch in der Verbandsgemeinde Betzdorf angeboten. Clemens Hoch von der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz war jetzt im Trauzimmer des Rathauses zu Besuch, um zusammen mit dem Hausherrn, Bürgermeister Bernd Brato, den entsprechenden Kooperationsvertrag zu unterzeichnen. Besitzer der Kärtchen können sich über diverse Vergünstigungen außerhalb und innerhalb der Verbandsgemeinde freuen. So muss nur die Hälfte für Kurse der Volkshochschule Betzdorf gezahlt werden (ausgenommen sind Fahrten). Ermäßigungen bietet auch die Theatergemeinde an. Besitzer der Ehrenamtskarte profitieren auch außerhalb der Verbandsgemeinde Betzdorf in ganz Rheinland-Pfalz von Vergünstigungen, beispielsweise in der Festung Ehrenbreitstein.
Mit Betzdorf macht mittlerweile die 40. Verbandsgemeinde an dem Landesprogramm mit. Wie Hoch erklärte, hat der Kreis Altenkirchen zusammen mit dem Westerwaldkreis eine Vorreiterstellung eingenommen. Beispielsweise bieten auch die Verbandsgemeinden Kirchen, Hamm oder Altenkirchen Ermäßigungen für Besitzer der Karte an. Das ist auch für Betzdorfer interessant. Denn die Rabatte in Kirchen beispielsweise gelten auch für Kärtcheninhaber aus Betzdorf. Konkret heißt das: 25 Prozent Rabatt auf den Besuch des Molzbergsbads und 1, 50 Euro Ermäßigung auf den Eintrittspreis des Tierparks in Niederfischbach. Einen Überblick über alle Einrichtungen, die mitmachen, gibt es auf der Website www.wir-tun-was.de.
Wer darf die Ehrenamtskarte überhaupt besitzen? Das entscheidet die Staatskanzlei, wie Hoch erklärte. Man wolle den bürokratischen Aufwand so gering wie möglich halten, beteuerte der Staatssekretär. Letztlich kommt es vor allem auf die Vereine beziehungsweise Organisationen an, in denen das Ehrenamt ausgeübt wird. Auf einem Formular müssen sie die ehrenamtliche Tätigkeit eines potentiellen Besitzers einer Ehrenamtskarte bestätigen. Anträge nimmt dann die Verbandsgemeindeverwaltung auf, wickelt diese ab und leitet sie an die Staatskanzlei weiter, die die Karten dann ausstellt.
Die Ehrenamtskarte kann erhalten, wer mindestens 16 Jahre alt ist, sich durchschnittlich mindestens fünf Stunden pro Woche beziehungsweise 250 Stunden im Jahr ehrenamtlich engagiert und dafür keine Entschädigungspauschale erhält. Das ehrenamtliche Engagement kann auch bei unterschiedlichen Trägern oder verteilt auf einzelne Einsätze mit insgesamt 250 Stunden pro Jahr erfolgen. Die Karte ist dann zwei Jahre gültig.
Hoch und Brato verdeutlichten im Rahmen der Unterzeichnung des Kooperationsvertrags, dass die Ehrenamtskarte auch eine Art „Dankeschön“ für ehrenamtlich tätige darstelle. Beide betonten auch die Bedeutung des ehrenamtlichen Engagement für Vereine und die Gesellschaft im Ganzen. (ddp)
|
|
Nachricht vom 19.11.2015 |
www.ak-kurier.de |
|
|
|
|
|
|