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Nachricht vom 22.12.2008 |
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Wirtschaft |
IHK: Wasser-Richtlinie prüfen |
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Die IHK fordert, die Wasserrahmenrichtlinie wirtschaftsverträglich umzusetzen. Ihre Mitgliedsunternehmen ruft die kammer dazu auf, die eigenen Betroffenheit zu prüfen und die Öffentlichkeits-Beteiligung, die am 22. Dezember beginnt, zu nutzen. |
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Region. Die IHK-Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz (IHK-Arge) ruft ihre Mitgliedsunternehmen auf, die Öffentlichkeits-Beteiligung bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie zu nutzen und die eigene Betroffenheit zu prüfen. Insbesondere Firmen, die Gewässer intensiv zur Entnahme von Wasser, zur Einleitung von Abwässern oder Wärme nutzen und Betriebe, die in Ufernähe angesiedelt sind, können von den geplanten Maßnahmen berührt werden.
Die Auswirkungen auf Unternehmen sind dabei vielfältig und können von Einleitverboten bestimmter Stoffe über verschärfte Auflagen für Querbauwerke in Bächen und Flüssen bis hin zu aufwändigeren wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren reichen. Die IHK-Arge fordert daher auch, dass die Interessen der betroffenen Unternehmen angemessen berücksichtigt werden. Die wasserrechtlichen Regulierungen dürften keinesfalls über die europäischen Vorgaben hinaus verschärft werden. Denn Deutschland hat bereits heute im EU-Vergleich besonders strenge Vorschriften im Gewässerschutz.
Ziel der Wasserrahmenrichtlinie ist ein guter ökologischer und chemischer Zustand in allen oberirdischen Gewässern und dem Grundwasser bis zum Jahr 2015. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung sind die Bewirtschaftungs- und Maßnahmenpläne der Gewässer ab dem 22. Dezember im Internet einsehbar unter www.wrrl.rlp.de.
Die wichtigsten Daten und Fakten zur Wasserrahmenrichtlinie und eine Liste der potenziellen Auswirkungen auf Betriebe hat die IHK-Arge in einem Flyer zusammengestellt. |
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Nachricht vom 22.12.2008 |
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