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Nachricht vom 17.12.2015 |
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Region |
Veröffentlichung der Betriebsprämien war rechtswidrig |
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Das Verwaltungsgericht Trier gab der Klage des Präsidenten des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau, Michael Horper, zur Veröffentlichung der Betriebsprämien mit den anhängenden Daten der Landwirte im Internet statt und bestätigte jetzt die formalen Mängel. |
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Region/Trier. Seit Juni 2015 kann jedermann im Internet einsehen, wer in welcher Höhe Agrarprämien erhält. Dabei können auch persönliche Daten im Detail eingesehen werden. Es gab einige Landwirte, die sich gegen diese Art der Zurschaustellung gewehrt haben. Nicht zu Unrecht, wie das Verwaltungsgericht in Trier nun feststellte. Unter anderen hatte der Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau, Michael Horper, Klage gegen die Veröffentlichung seiner betrieblichen Daten geführt.
Vor dem Verwaltungsgericht in Trier bekam er Recht. Die Richter verurteilten das Land Rheinland-Pfalz, die Veröffentlichung seiner Daten zu unterlassen und begründeten dies vornehmlich mit formalen Mängeln in den nach europäischem Recht vorgesehenen Mitteilungspflichten des Landes Rheinland-Pfalz gegenüber den betroffenen Landwirten. Unter anderem fehle es an Hinweisen auf die dem Betroffenen zustehenden Rechte nach dem Datenschutzgesetz sowie an fehlenden konkreten Hinweisen zur Einlegung einer Klage.
Horper zeigte sich zufrieden mit der Entscheidung: „Auch wenn die Veröffentlichung der Daten zunächst nur aus formellen Gesichtspunkten rechtswidrig ist, wird deutlich, dass das Land Rheinland-Pfalz formal nicht sauber gearbeitet hat. Uns Landwirten hält man es immer wieder vor, wenn nicht alle Angaben auf Punkt und Komma genau gemacht werden. Dabei können gerade in Zeiten mit enormen Aufzeichnungspflichten und zahlreichen Kontrollen immer wieder Fehler geschehen, die aber sofort teils große finanzielle Auswirkungen für die Landwirte haben“, erklärte er.
Vor dem Hintergrund dieses Urteils habe er, so Horper, die zuständige Landwirtschaftsministerin Ulrike Höfken angeschrieben und darum gebeten, die Daten aller rheinland-pfälzischen Direktzahlungsempfänger umgehend aus der Datenbank im Internet zu entfernen, bis die rechtlichen Grundlagen dafür geklärt seien.
Ob die Veröffentlichung im Internet mit geltenden Datenschutzrecht und der Europäischen Charta für Menschenrechte vereinbar sei, werde wohl erst in einem weiteren Verfahren endgültig geklärt werden. Er bekräftigte seine Entschlossenheit, Fragen nach dem Schutz persönlicher Daten weiterhin auf gerichtlichem Wege überprüfen zu lassen.
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Nachricht vom 17.12.2015 |
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