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Nachricht vom 05.01.2013 |
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Region |
Bildungsberatungsstelle gestartet |
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Die neue Bildungsberatungsstelle in Altenkirchen nimmt ihre Arbeit auf. Sie ist der Kreisvolkshochschule angegliedert. Mit der Beratungsstelle und dem Prämiengutschein soll das Interesse an der beruflichen Weiterbildung auch im Kreis Altenkirchen angekurbelt werden. |
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Kreis Altenkirchen. Lernen im gesamten Lebenslauf wird immer wichtiger. Aber: Die Beteiligung an beruflich orientierter Weiterbildung in Deutschland ist im internationalen Vergleich verbesserungsfähig. Um die Menschen zum Lebenslangen Lernen zu motivieren und zu mobilisieren, führt die Bundesregierung mit der Bildungsprämie ein neues, aus drei Komponenten bestehendes Finanzierungsmodell ein. Die erste Komponente des Modells, der "Prämiengutschein", ist ab dem 5. Januar auch im Landkreis Altenkirchen verfügbar. "Lernen hört nach Schule, Ausbildung oder Studium nicht auf, denn Lernen ist das wesentliche Werkzeug zum Erlangen von Bildung und damit für die Gestaltung individueller Lebens- und Arbeitschancen. Dabei ist die kostenlose Bildungsberatung ein wichtiges Element. `Was Hänschen nicht lernt, lernt Hans nimmermehr´ hat heute keine Geltung mehr", betont Landrat Michael Lieber, der die neue Bildungsberatungsstelle, angedockt an die Kreisvolkshochschule als einen wichtigen Schritt auch für den Kreis erachtet. "Die Bildungsprämie soll Anreize schaffen, in die eigene Bildung und Weiterbildung zu investieren. Das Prinzip ist einfach: Wer in seine Bildung investiert, wird dabei über staatliche Zuschüsse und Finanzierungsmöglichkeiten unterstützt", so der Landrat. Arbeitnehmer können einen Zuschuss von bis zu 154 Euro für berufsbezogene Qualifizierungsmaßnahmen erhalten, wenn sie ebenfalls mindestens die gleiche Summe aufbringen. Antragsberechtigt sind alle Erwerbstätigen, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen maximal 17.900 Euro beziehungsweise bei Verheirateten 35.800 Euro beträgt. Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert.
Im Landkreis Altenkirchen wird die Geschäftsstelle der Kreisvolkshochschule Altenkirchen die Stelle sein, die diese Gutscheine ausstellen kann. Im Rahmen einer Prämienberatung werden die persönlichen Voraussetzungen, das Weiterbildungsziel, die Anforderungen an die Weiterbildung sowie die Finanzierungsmöglichkeiten geklärt. Wenn die Rahmenbedingungen erfüllt sind, gibt es einen Prämiengutschein, auf dem das Weiterbildungsziel und geeignete Weiterbildungsanbieter benannt sind. Anschließend buchen die Interessierten bei einem der genannten Weiterbildungsanbieter einen Kurs oder eine Prüfung für das auf dem Gutschein angegebene Weiterbildungsziel.
Weitere umfassende Informationen sind auch unter www.bildungspraemie.info im Internet abrufbar. Wer abklären möchte, ob der Bildungsgutschein auch für die eigene Fort- und Weiterbildung in Anspruch genommen werden kann, sollte sich mit der Kreisvolkshochschule Altenkirchen, Telefon 02681/812 211 oder unter bildungspraemie@kvhs-ak.de in Verbindung setzen.
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Nachricht vom 05.01.2013 |
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