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Nachricht vom 03.01.2016 |
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Region |
Mehr Kindergeld und höhere Freibeträge |
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Die Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz (SBK) informiert zu den Steueränderungen 2016: Mehr Kindergeld und höhere Freibeträge dürfte die Steuerzahler freuen. Das Existenzminimum wird um 180 Euro erhöht. |
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Region. Steuerzahler können sich auf 2016 freuen. Denn finanziell bringt das neue Jahr für
die Bürger überwiegend Erleichterungen: „Je nach Steuerklasse, Familiensituation und persönlichem Einkommen kann sich das spürbar positiv auf das Portemonnaie auswirken“, sagt Edgar Wilk, Präsident der Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz.
Hier die wichtigsten Änderungen im Überblick:
Höheres Kindergeld: 2016 steigt das Kindergeld weiter um 2 Euro pro Kind. „Somit gibt es einheitlich 190 Euro monatlich für das erste und zweite Kind, 196 Euro für das dritte und 221 Euro für jedes weitere Kind“, erläutert Wilk. Ab dem 1. Juli 2016 steigt zudem der Kinderzuschlag um 20 Euro auf dann 160 Euro monatlich. Er kann zusätzlich zum Kindergeld beantragt werden, wenn das Elterneinkommen zwar für den eigenen Lebensunterhalt reicht, nicht aber für den der Kinder. Der Kinderfreibetrag von 2.640 Euro jährlich für Ehepaare bleibt hingegen unverändert.
Größerer Grundfreibetrag: Auch der Grundfreibetrag (das so genannte Existenzminimum) wird 2016 erhöht – auf dann 8.652 Euro. „Das sind 180 Euro mehr als noch 2015 (8.472 Euro)“, so der Steuerberater. In gleicher Höhe steigt der Unterhaltsfreibetrag: Steuerzahler, die unterhaltspflichtig sind, können also künftig bis zu 8.652 statt bisher maximal 8.472 Euro jährlich als außergewöhnliche Belastung absetzen.
Längere Laufzeiten für Freibeträge: Wer bisher jedes Jahr seine steuerlichen
Freibeträge eintragen lassen musste, kann sich freuen: Ab 2016 ist dies nur noch
alle zwei Jahre nötig, denn die Gültigkeitsdauer wurde verdoppelt. Gleiches gilt für
den Antrag auf Steuerklasse IV bei Paaren. Aber aufgepasst: Sollten sich innerhalb
dieses verlängerten Zeitraums die Voraussetzungen ändern, muss dies sofort dem
Finanzamt gemeldet werden. „Ein Steuerberater kann hierbei fachgerecht beraten“,
rät Experte Edgar Wilk.
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Nachricht vom 03.01.2016 |
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