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Nachricht vom 13.01.2009 |
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Region |
Kein Alkohol an Jugendliche |
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Über eine Aktion der Neuwieder Jugendämter zum Alkoholmissbrauch durch Jugendliche informierten sich jetzt Vertreter von Karnevalsvereinen aus den Kreisen Neuwied und Altenkirchen. |
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Region. Auf Initiative des Bezirksvorsitzenden der Rheinischen Karnevals Kooperation e.V. (RKK), Erwin Rüddel (Windhagen), trafen sich jetzt Karnevalsvereine aus den Kreisen Neuwied und Altenkirchen, um sich über die Aktion der Neuwieder Jugendämter zum Alkoholmissbrauch von Jugendlichen zu informieren. Simone Henrich (4. von links) vom Kreisjugendamt Neuwied und Lisa Seibert-Atkins (3. von links) vom Caritasverband Rhein-Wied-Sieg stellten gemeinsam die Initiative vor, die besonders über den Verzicht auf Alkoholabgabe an Jugendliche informiert.
Laut Erwin Rüddel, der auch Landtagsabgeordneter ist (2. von links) sind die Karnevalsvereine auf dieses Thema bereits sehr sensibilisiert und arbeiteten sehr eng mit den Jugend- und Ordnungsämtern zusammen. So stand den Vereinen auch der Leiter des Asbacher Ordnungsamtes, Edmund Salz (5. von links), für Fragen zur Verfügung. "Die Karnevalsvereine handeln sehr verantwortungsbewusst, aber die Aufklärung zum Alkoholmissbrauch gerade von Jugendlichen muss ständig aktuell gehalten werden", fordert auch der für den Jugendamtsbereich zuständige neue 1. Kreisbeigeordnete Achim Hallerbach (links).
Als besonders kritisch sahen die Vereine den Alkoholkonsum von Jugendlichen im Umfeld von Karnevalsumzügen an, der von den Veranstaltern in der Regel nicht zu kontrollieren sei. Problematisch sei hingegen nicht der verantwortungsvolle Konsum alkoholhaltiger Getränke, wie ihn die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung pflegt, sondern der Alkoholmissbrauch einer kleinen Gruppe, vor allem von Jugendlichen.
Die Aktion ruft zur strikten Einhaltung der Jugendschutzgesetze auf. Diese besagen, dass Alkoholabgabe an Jugendliche unter 16 Jahren nicht nur in Kneipen und bei öffentlichen Veranstaltungen untersagt ist, sondern auch in Supermärkten und an Tankstellen. Ebenso ist die Abgabe "harter Getränke" an Jugendliche unter 18 Jahren verboten. |
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Nachricht vom 13.01.2009 |
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