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Nachricht vom 16.01.2009
Region
Abgeordnete sehen große Chance
Im jetzt von der Bundesregierung verabschiedeten Konjunkturprogramm II sehen die heimischen SPD-Abgeordneten eine große Chance für die Kommunen und für die regionale Wirtschaft.
Kreis Altenkirchen. Als eine große Chance für die Kommunen und die regionale Wirtschaft im Kreis Altenkirchen bezeichnen die Bundestagsabgeordnete Sabine Bätzing und die Landtagsabgeordneten Dr. Matthias Krell und Thorsten Wehner (SPD) das im Rahmen des Konjunkturpakets II von der Bundesregierung verabschiedete Investitionsprogramm. Für Rheinland-Pfalz stehen auf der Grundlage dieses Programms insgesamt 625 Millionen Euro – überwiegend für kommunale Investitionen – in den Jahren 2009 und 2010 zur Verfügung. Darin enthalten ist ein 25-prozentiger Eigenanteil des Landes und der Kommunen von 155 Millionen. "Mit dieser enormen Summe müssen die Kommunen jetzt die Chance nutzen, wichtige Investitionen umzusetzen, die aus finanziellen Gründen bisher zurückgestellt wurden. Wichtig dabei ist, dass alle Beteiligten angesichts des engen Zeitrahmens schnell aus den Startblöcken kommen, um die sich bietende Gelegenheit im Interesse der Bürgerinnen und Bürger zu nutzen", betonen die Abgeordneten in einer gemeinsamen Presseerklärung.
Die Aufteilung der Schwerpunkte des Programms nennt Bätzing "sinnvoll sowohl im Sinne der regionalen Wirtschaftsförderung und Arbeitsplatzsicherung wie der Bewältigung zentraler Zukunftsaufgaben.“ 65 Prozent der Mittel seien für zusätzliche Maßnahmen im Bildungsbereich reserviert, also insbesondere für Schulen, Kindestageseinrichtungen, Jugendeinrichtungen und Universitäten, während 35 Prozent für weitere Infrastrukturmaßnahmen der Kommunen verausgabt werden könnten. Die Landesregierung habe zugesichert, dass sie mit den Kommunen schnellstens die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Umsetzung des Programms schaffen werde, erklären Krell und Wehner.
Die Abgeordneten kündigen an, ihrerseits Gespräche mit den Beteiligten führen zu wollen. Die Landesregierung müsse mit den Kommunen Förderrichtlinien vereinbaren, die eine Beteiligung auch finanzschwacher Kommunen sicherstellen. Entsprechend differenzierte Eigenbeteilungs-Richtlinien seien hier unbedingt erforderlich und aufsichtsrechtlich abzusichern, so Krell und Wehner.
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