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Nachricht vom 04.05.2016
Region
Vier Unterschriften für Bewährtes
Breitscheidt, Etzbach, Hamm und Pracht schließen Gas-Konzessionsverträge mit der Westerwald-Netz GmbH, eine 100prozentige Rhenag-Tochter mit Sitz in Alsdorf. Die Verträge sind nun 20 Jahre bindend.
Die Ortsbürgermeister (sitzend, von links) Udo Seidler (Pracht), Ulf Langenbach (Etzbach), Bernd Niederhausen (Hamm) und Aloys Lück (Breitscheidt) mit Prokurist Udo Zimmer und Geschäftsführer Dr. Bernd Ganser (stehend, von links) von der Westerwald-Netz GmbH. Foto: Silvia PattHamm. Die Ortsgemeinden Breitscheidt, Etzbach, Hamm (Sieg) und Pracht setzen beim Erdgas auf Kontinuität: Im Rathaus Hamm haben die vier Ortsbürgermeister feierlich ihre Unterschrift unter Konzessionsverträge mit der Westerwald-Netz GmbH gesetzt. Damit binden sich die Gemeinden für weitere 20 Jahre an die Rhenag-Tochter.

Die Rhenag hatte seit Mitte der 70er-Jahre die vier Ortsgemeinden für die Erdgasversorgung erschlossen. Mit Hamm, Breitscheidt und Etzbach gab es erste Verträge schon 1978, Pracht folgte 1995. Die Gemeinderäte wollten diese lange Zusammenarbeit fortsetzen. Man hält es für sinnvoll, die Infrastruktur in den Händen zu lassen, die sie von Anfang an aufgebaut und zuverlässig betrieben haben. Zum Wohl der Bürger sei auch die kurze Reaktionszeit zu erwähnen.

Dr. Bernd Ganser, Geschäftsführer der Westerwald-Netz GmbH (WWN), betonte, nachdem auch er und Prokurist Udo Zimmer die Vertragswerke unterzeichnet hatten, dass es sich um eine Premiere für seine Gesellschaft handelt. Es seien die ersten Verträge, die von Beginn an von WWN ausgehandelt wurden.

Die Rhenag hatte erst 2015 ihr zuvor an Westnetz verpachtetes Gasnetz an zwei 100-prozentige Töchter überführt: die Rhein-Sieg Netz GmbH für den nordrhein-westfälischen und die Westerwald-Netz GmbH für den rheinland-pfälzischen Teil. Westerwald-Netz mit Sitz in Alsdorf ist zuständig für den Kreis Altenkirchen, Bad Marienberg und Hachenburg.

Ob Westerwald-Netz oder Rhenag - das habe für die Verträge keine Bedeutung, wie Dr. Ganser betonte. Auch der Bürger merke keinen Unterschied und solle das auch nicht. Die Gründung verschiedener Unternehmensteile habe auch keine taktischen oder steuerlichen Gründe, sondern folge der Vorschrift, dass Netz und Vertrieb getrennt sein müssen.
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