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Nachricht vom 25.05.2016 |
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Region |
Sperrmüll im Landkreis Altenkirchen - Was ist zu beachten |
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Die Entsorgung von Sperrabfällen im Landkreis Altenkirchen führt leider immer wieder zu offenen Fragen oder kleineren Schwierigkeiten. Daher möchte der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Altenkirchen helfen, die Informationsdefizite weiter abzubauen. |
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Kreis Altenkirchen. Zum Sperrabfall (oder Sperrmüll) zählen Möbel, sperrige Kunststoffgegenstände sowie Bodenbeläge. Diese müssen zudem von Hand verladen werden können (Kantenlänge maximal 2m und maximal Einzelgewicht 50 kg). Für Privathaushalte im Landkreis Altenkirchen ist die Sperrabfallentsorgung für bis zu vier Abholungen in den allgemeinen Abfallentsorgungsgebühren enthalten. Sperrmüll anmelden und einen Termin erhalten geht ganz einfach per Telefon, E-Mail oder schriftlich. Wenn ein besonders kurzfristiger Entsorgungstermin gewünscht ist, kann auch der kostenpflichtige Sperrabfall-Express-Service genutzt werden. Ausführliche Informationen gibt es auf der Homepage des Abfallwirtschaftsbetriebes unter www.awb-ak.de.
Zum Sperrabfall gehören insbesondere:
• ausgediente Möbel jeglicher Art wie Schränke, Stühle, Tische, Polstermöbel, Liegen, Holzbettgestelle, Sprungrahmen, Matratzen usw.
• sperrige Gegenstände aus Kunststoff, die mindestens so groß sind wie eine Getränkekiste bzw. nicht in eine 120l-Abfalltonne passen (z. B. Kinderrutsche, Sandkasten, großes Plastikspielzeug, Bobby Car, Gartenmöbel, Wäschekorb, Planschbecken, Pool etc.)
• Stehlampen aus Holz/Kunststoff ohne Leuchtmittel
• Kinderwagen, Sonnenschirme, Skier, Holzleitern, große Bilderrahmen
• Teppiche und textile Fußbodenbeläge
Sperrmüll dieser Art wird in haushaltsüblichen Mengen (bis 2 Kubikmeter, Anspruch einmal je Quartal) von dem AWB kostenlos abgeholt und umweltgerecht nach einer Sortierung entsorgt.
Nicht zum Sperrmüll zählen unbewegliche Gegenstände, die beim Umzug üblicherweise zurückbleiben, wie zum Beispiel Paneelen, sanitäre Einrichtungen, Parkettböden, Türen, Fenster, Geländer, Tapeten und Müllsäcke.
Metallgegenstände werden als Metallschrott separat und kostenlos abgeholt genau wie Elektro- und Elektronikgeräte. Dies geschieht in einer kombinierten Abfuhr.
Es sollte darauf geachtet werden, dass die Sperrabfallgegenstände möglichst erst am Abfuhrtag bis 6 Uhr oder aber frühestens am Abend zuvor ab 17 Uhr, und nicht schon einige Tage vorher ebenerdig und gut sichtbar an die Straße gestellt werden. Ansonsten wird der „Sperrabfallhaufen“ leider häufig durchwühlt und im Vorfeld beraubt. Genau aus diesem Grund gibt der AWB auch keine festen Termine öffentlich heraus, sondern jeder Bürger erhält einen individuellen Termin nach Anmeldung.
Die andere negative Erscheinung ist das „Dazustellen“ von weiteren Sperrabfallmengen. „Sofern dies zum Beispiel unter Nachbarn abgesprochen ist und die Mengenbeschränkung weiterhin eingehalten wird“, stellt dies gemäß Werkleiter Werner Schumacher überhaupt kein Problem dar. Wird jedoch die haushaltsübliche Menge überschritten oder gar Abfallarten hinzu gestellt, welche nicht zur Sperrabfallfraktion zählen, erwächst ein größeres Problem, da diese Abfälle durch das beauftragte Entsorgungsunternehmen nicht mit abtransportiert werden.
Es handelt sich dann um sogenannte „Wilde Müllablagerungen“, welche zur Anzeige gebracht werden können und ein empfindliches Bußgeld im vierstelligen Euro-Bereich nach sich ziehen können. Gemäß Satzung sind Bußgelder bis zu 5.000 Euro möglich bei erwiesenen Gesetzesverstößen. Somit ein klarer Appell des AWB an ein faires Miteinander an dieser Stelle.
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Nachricht vom 25.05.2016 |
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