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Nachricht vom 20.02.2009 |
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Wirtschaft |
In der Krise für die Zukunft planen |
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Mit ihrem Konjunkturpaket II will die Bundesregierung die Folgen der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise abfangen. Die Agentur für Arbeit in Neuwied hatte Vertreter der regionalen Wirtschaft zu einem Arbeitsmarktgespräch eingeladen, um sie darüber zu informieren, mit welcher Unterstützung Arbeitgeber rechnen können. Im Mittelpunkt: Kurzarbeit und Qualifizierung.
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Region. Mehr als 20 Vertreter der regionalen Wirtschaft waren im Sitzungssaal der Agentur für Arbeit zusammengekommen, um sich über die Änderungen bei der Kurzarbeit und neue Fördermöglichkeiten bei der Qualifizierung von Mitarbeitern zu informieren. Zwar fehle dem zweiten Konjunkturpaket noch der Segen des Bundesrates, erläuterte Agenturleiter Karl-Ernst Starfeld während seiner Begrüßung. "Doch den soll es am 20. Februar bekommen und dann werden wir die neuen Regelungen so schnell wie möglich umsetzen." Deren Herzstück sind Erleichterungen bei der Kurzarbeit und die Förderung der Mitarbeiterqualifizierung. Auf diese Weise, erklärte Starfeld, solle die schwierige wirtschaftliche Lage der Betriebe genutzt werden, um einem anderen Problem entgegen zu wirken, das in den nächsten Jahren auf die Unternehmen zukommen werde - der Fachkräftemangel, der sich zwangsläufig aus der demografischen Entwicklung ergeben wird. "Wenn immer weniger junge Leute die Schulen verlassen und auf den Arbeitsmarkt drängen, während immer mehr ältere, gut ausgebildete Fachkräfte in Ruhestand gehen, wird die Qualifikation der eigenen Mitarbeiter zu einem kostbaren Gut werden. Deshalb wollen wir mit dafür sorgen, dass Sie Ihr Stammpersonal über die Krise retten können. Und wir wollen noch einen Schritt weiter gehen, denn derzeit ist jeder gut beraten, der frühzeitig dafür sorgt, dass seine Beschäftigten sich regelmäßig weiterbilden und gezielt Qualifizierungslücken schließen."
Auf welche Weise dies künftig mit Hilfe der Arbeitsagentur geschehen kann, stellte Volker Mendel, Leiter des Arbeitgeberservice der Arbeitsagentur den Unternehmensvertretern vor. Arbeitgeber, die zur Überbrückung auftragsschwacher Zeiten auf Kurzarbeit zurückgreifen wollen, können dies nun leichter und dürfen außerdem damit rechnen, dass ihnen zumindest die Hälfte der bislang vom Unternehmen zu tragenden Sozialversicherungs-Kosten erstattet wird. "Wer sich entschließt, die Kurzarbeit für die Qualifizierung seiner Beschäftigten zu nutzen, kann sogar mit der vollen Erstattung dieser Kosten rechnen." Außerdem könne aber auch die Weiterbildung selbst gefördert werden. Eine Alternative, die bei den Arbeitgebern auf reges Interesse stieß. Welche Kriterien eine solche Fortbildung erfüllen müsse, wollten sie wissen. Und ob sie auch im eigenen Betrieb durchgeführt werden könne. Außerdem wurde rege über die Möglichkeiten diskutiert, die Beschäftigten zu einer solchen Qualifizierung zu motivieren.
Schnell zeigte sich auch, dass die Situation in den verschiedenen Betrieben mitunter sehr unterschiedlich ist und in einem persönlichen Beratungsgespräch geklärt werden muss. Diese Aufgabe übernehmen bei der Agentur für Arbeit zwei Mitglieder des Arbeitgeberservice, die sich ebenfalls vorstellten: Guido Kochem (Landkreis Neuwied) und Klaus Olberz (Altenkirchen). Denn eine umfassende und individuelle Beratung legte Agenturleiter Starfeld den Besuchern angesichts der teilweise komplizierten Rechtslage dringend ans Herz. "Eine vorherige Absprache darüber, ob wir eine Qualifizierung überhaupt fördern können, ist sogar zwingend vorgeschrieben. Wer erst im Nachhinein bei uns vorspricht, kann leider nicht mit einem Zuschuss rechnen", warnte Starfeld und betonte, dass es ein Anliegen der Agentur sei, den Betrieben in schwieriger wirtschaftlicher Lage als zuverlässiger Partner zur Seite zu stehen: "Es ist nicht zuletzt in unserem eigenen Interesse, die Kurzarbeit zu nutzen - und damit so viele Entlassungen wie möglich zu verhindern." |
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Nachricht vom 20.02.2009 |
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