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Nachricht vom 23.02.2009 |
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Region |
Kreis-Jusos kontra Mißfelder |
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Mit "Bedauern und Unverständnis" haben die Jungen Sozialdemokraten im Kreis Altenkirchen auf Äußerungen des JU-Bundesvorsitzenden und Bundestagsabgeordneten Philipp Mißfelder zu Empfängern des Arbeitslsoengeldes II reagiert. Mißfelder soll gesagt haben, die "Hartz IV-Empfänger" seien Kettenraucher und Alkoholiker. |
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Kreis Altenkirchen. Mit Bedauern und Unverständnis haben die Jungen Sozialdemokraten des Kreis Altenkirchen die jüngsten Äußerungen des Bundesvorsitzenden der Jungen Union, Philipp Mißfelder, aufgenommen. Der Bundestagsabgeordnete Mißfelder soll sich im Rahmen einer Parteiveranstaltung in Nordrhein-Westfalen dahingehend geäußert haben, dass Empfänger des Arbeitslosengelds II seiner Ansicht nach "durchweg Alkoholiker und Kettenraucher" seien. Die letzte Erhöhung der ALG II- Bezüge sei staatliche Unterstützung der Alkohol und Tabakindustrien gewesen.
Eine solche Aussage grenzt nach Ansicht der Jusos im Kreis Altenkirchen "an Menschenverachtung und ist eines Abgeordneten des Deutschen Bundestages absolut unwürdig. Es darf nicht sein, dass jemand aus der Position eines Abgeordneten heraus, der immerhin selbst aus Steuergeldern bezahlt wird, verbal nach den schwächsten Mitgliedern unserer Gesellschaft tritt, die gezwungen sind, staatliche Hilfe in Anspruch zu nehmen."
Es stelle sich daher für die Jungen Sozialdemokraten in diesem Zusammenhang eine Reihe von Fragen. Zunächst scheine es notwendig zu klären, "inwiefern die Ansichten von Herrn Mißfelder die Position der CDU im Allgemeinen und der Jungen Union im Besonderen widergeben. Dies klarzustellen obliegt unserer Ansicht nach den Vertretern beider Organisationen hier vor Ort, die sich von solchen Äußerungen deutlich distanzieren sollten", so die Forderung der Jusos.
Die Jusos hoffen, "dass die Junge Union im Kreis angemessen reagiert und Herr Mißfelder weiter seine Position überdenkt und sich für seine verletzenden Bemerkungen öffentlich entschuldigt", heißt es abschließend in der Erklärung. |
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Nachricht vom 23.02.2009 |
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