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Nachricht vom 10.06.2016 |
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Region |
Ein Beitrag zur Geschichte der Verbandsgemeinde Flammersfeld |
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Die Verbandsgemeinde Flammersfeld entstand ebenso wie der Kreis Altenkirchen vor 200 Jahren. Einen interessanten Beitrag zu Geschichte und zu Dr. Franz-Josef Wuermeling schrieb Josef Zolk, der Einblicke in bislang unveröffentlichte Dokumente der Familie erhielt. Weitere Recherchen führten Zolk in Landeshauptarchiv Koblenz. Viele Menschen verbinden heute noch mit Namen Wuermeling auch den Begriff "Wuermeling-Pass", der einstige Bundesfamilienminister erlaubte so kinderreichen Familien das Fahren mit der Deutschen Bahn. |
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Flammersfeld. Dr. Franz-Josef Wuermeling, geboren 1900 in Charlottenburg, gestorben 1986 in Münster, ging für Flammersfeld ins Gefängnis, dort fand auch seine Verlobung statt. Dr. Franz-Josef Wuermeling, der spätere rheinland-pfälzische Landtagsabgeordnete (1947 bis 1951) und Bundestagsabgeordnete des Wahlkreises Altenkirchen/Neuwied (1949 bis 1969) und langjährige Bundesfamilienminister (1953 bis 1962), leitete vorübergehend die kommunalen Geschicke des Amtes Flammersfeld und wurde dafür von den Franzosen 1923 ins Gefängnis geschickt.
Im Einzelnen:
Dr. Franz-Josef Wuermeling verbrachte zu Beginn der 20er Jahre des letzten Jahrhunderts seine juristische Referendariatszeit im Altenkirchener Landratsamt. Sein oberster Chef vor Ort war kein geringerer als Landrat Dr. Wilhelm Boden, der später erst von den Nazis abgesetzt und juristisch verfolgt, nach dem 2. Weltkrieg von den Franzosen wieder als Altenkirchener Landrat eingesetzt, dann zum Regierungspräsidenten und kurz danach zum ersten Ministerpräsidenten des neugebildeten Landes Rheinland-Pfalz ernannt wurde.
Die Zeiten waren außergewöhnlich: Zu Beginn des Jahres 1923 marschierten französische und belgische Truppen in das Ruhrgebiet ein, um die französischen Reparationsansprüche durchzusetzen. Zwischen den besetzten Brückenköpfen von Köln und Koblenz lag der sogenannte „Flaschenhals“, der sich vom Rhein bis hinauf in Teile der Amtsbürgermeisterei Flammersfeld, das am 26.Februar 1923 besetzt wurde, hinzog, während die übrigen Teile des Kreises Altenkirchen im Gegensatz zum Kreis Neuwied unbesetztes Gebiet blieben. Die Reichsregierung rief zum passiven Widerstand, der erst am 24. September 1923 durch Reichskanzler Gustav Stresemann aufgehoben wurde, gegen die Besatzung auf. Diesem Aufruf zum passiven Widerstand folgte der seit 1910 amtierende Flammersfelder Amtsbürgermeister Fritz Heymann (er wird nach der Besatzungszeit sein Bürgermeisteramt dann bis 1928 wieder ausüben)konsequent, er wurde dieser pflichttreuen Haltung gegenüber den deutschen Behörden von den Franzosen abgesetzt und am 5. März 1923 verhaftet.
Die Bürgermeisterei blieb nach Flucht des übrigen Personals verwaist und wurde aus dem unbesetzten Teil mit verwaltet. Um wieder eine Verbindung zwischen der Besatzung und der Bevölkerung herzustellen, wurde Flammersfeld in Besatzungsfragen dem besetzten Kreis Neuwied zugeteilt und ein neuer Bürgermeister eingesetzt. Wegen der besonderen Herausforderungen, die mit dieser Aufgabe verbunden waren, beauftragte im Juni 1923 der Oberpräsident in Koblenz provisorisch den Referendar ohne Familienpflichten, Dr. Franz-Josef Wuermeling, die Amtsgeschäfte des Bürgermeisters in Flammersfeld zu übernehmen und sich zur Einführung in dieses Amt durch den Landrat in Flammersfeld einzufinden.
Es war sicher nicht einfach, in dieser Zeit des passiven Widerstandes an Rhein und Ruhr und der sich ins unermessliche steigernden Inflation (auch Dr. Wilhelm Boden machte in dieser Zeit „sein“ Notgeld) eine Bürgermeisterei mit 33 kleinen Landgemeinden zu führen und die Klippen der Besatzungsverhältnisse zu umschiffen, um für die Bevölkerung das Beste aus der schwierigen Situation herauszuholen. Insbesondere galt es, die staatlichen Unterstützungen der „Rhein- und Ruhrhilfe“ an die im Zuge des passiven Widerstandes streikenden Arbeiter auszuzahlen, von deren Unterstützung die Besatzungsbehörde aber nichts erfahren durfte. Wegen der dramatisch zunehmenden Inflation war es aber nicht mehr möglich, die notwendigen Geldscheine rechtzeitig zu beschaffen, deswegen ging Wuermeling dazu über, Schecks auf die Linzer Sparkasse als Notgeld auszugeben. Der Weg nach Linz kam Wuermeling insoweit entgegen, als in Linz seine zukünftige Frau Maria wohnte, die ihn beim Vorbereiten der auf Hunderttausende und Millionen lautenden Schecks unterstützte. Mit prall gefülltem Rucksack unterschriebener Schecks fuhr Wuermeling dann zurück nach Flammersfeld, wo er „sein“ Notgeld den Ortsbürgermeistern zur weiteren Verteilung aushändigte.
Wuermeling hielt sich an die Vorschriften der deutschen Behörden, keinerlei Anordnungen der Franzosen umzusetzen, andererseits gelang es lange, sich gegenseitige Schikanen zu ersparen. Am 12. September 1923 aber erfuhr Wuermeling, der sich auf der nicht genehmigten Rückfahrt vom unbesetzten Altenkirchen nach Flammersfeld befand, dass ihn die Franzosen verhaften wollten. Als er in Flammersfeld ankam, konnte er gerade noch die Vergrabung einiger nicht für die Franzosen bestimmten Akten und die Auszahlung der Rhein- und Ruhrhilfe veranlassen. Kurz darauf wurde er von einem französischen Gendarm trotz seines förmlichen Protests verhaftet und in sein Hotelzimmer gebracht, das er nicht verlassen durfte und das von einem aus Marokko stammenden Soldaten bewacht wurde. Am 15. September wurde Wuermeling zuerst nach Neuwied und einen Tag später nach Koblenz ins Gefängnis (Abteilung für politische Gefangene) gebracht, wo er und seine 25 anderen Leidensgenossen nach seinen eigenen Aufzeichnungen sehr gut behandelt wurden.
Wuermeling bemerkt in seinen unveröffentlichten Erinnerungen, die Zolk vorliegen, dass er in der Gefängniszeit das Bürgermeistergehalt (zusätzlich Tage- und Übernachtungsgelder) für Flammersfeld erhielt. Dieses täglich ausbezahlte Gehalt belief sich inflationsbedingt zu Beginn der Internierungszeit auf täglich 122 Millionen Mark und steigerte sich bis zum 1.10.1923 auf täglich 1 Milliarde Mark. Franz-Josef Wuermeling und Maria Pöllmann hatten ihre Verlobung für den 7. Oktober 1923 geplant, sie fand, wie die Verlobungsanzeige im „Altenkirchener Kreisblatt“ zeigt, im Koblenzer Gefängnis statt, die französische Gefängnisleitung erlaubte zwei gemeinsame Stunden zur Feier des Tages. Am 11. Oktober 1923 wurde Wuermeling in das Landgerichtsgefängnis nach Bonn verlegt, weil seine Sache als Behördenleiter nicht vor dem Polizeigericht in Koblenz sondern vor das Militärgericht in Bonn verhandelt werden sollte. Wuermling vermerkt in seinen Aufzeichnungen, dass seine Lage und die seiner 30 Mitgefangenen nicht „unangenehmer“ war als in Koblenz, obwohl man in Bonn kein Geld im Gefängnis haben durfte.
Am 17. Oktober fand vor den Untersuchungsrichtern die Vernehmung statt. Nach kurzer Verhandlung wurde Wuermeling aufgrund seines „Ehrenwortes zur Verfügung des Kriegsgerichtes zu stehen“ entlassen. Wegen seines Hinweises auf seine durch die Verlobung vollzogene familiäre Bindung erreichte er es sogar, sich in Linz aufhalten zu dürfen. Nach fünf Wochen Haft war Wuermeling also wieder auf freiem Fuß, seine Flammersfelder Amtszeit war ebenso beendet. |
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Nachricht vom 10.06.2016 |
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