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Nachricht vom 14.06.2016 |
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Region |
Neues aus Forschung und Gesetzgebung |
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Es ging um das Mikrobiom. Es ging um das Antikorruptionsgesetz. Schwere Kost also beim 2. Ärzte- und Apothekertag der Westerwald Bank? Mitnichten, denn die Referenten wussten zu informieren und dabei zu unterhalten. |
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Hachenburg. Zwei gleich große und identisch schwere Mäuse bekommen in Art und Menge das gleiche Futter. Demnach müssten sie in gleicher Weise wachsen, an Gewicht zulegen, es sei denn, eine von ihnen trägt ein anderes Mikrobiom in sich: Diese wird dann dick und rund. Das Mikrobiom wird definiert als die Gesamtheit aller mikrobiellen Gene im menschlichen Körper, allein im menschlichen Darm befinden sich etwa 10.000 verschiedene Arten. Der Gebhardshainer Diabetologe Dr. Klaus Kohlhas erläuterte beim 2. Ärzte- und Apothekertag der Westerwald Bank in Hachenburg, dass „zahlreiche Faktoren die Zusammensetzung des Darm-Mikrobioms beeinflussen, etwa Ernährung, der Geburtsmodus, Hygiene, der allgemeine Lebensstil.“ Ihre Gesamtmasse beziffert die Forschung auf etwa 1,5 Kilogramm.
Ein „unterschätztes Organ“?
Experten, so Kohlhas, sprechen bisweilen von einem „unterschätzten Organ“ oder von einem „zweiten Genom“. Kohlhas schilderte den Stand der Forschung, wonach „das Mikrobiom uns viel mehr als bisher gedacht beeinflusst“, unter anderem widme sich die Forschung auch der Bedeutung der so genannten Darm-Hirn-Achse. Der Magen-Darm-Trakt kommuniziert demnach über mehrere Informationskanäle mit dem Gehirn: über Hormone, Immunbotenstoffe, sensorische Neurone, aber auch über Signale des Darm-Mikrobioms. Die Signale, die über diese Bahnen transportiert werden, haben Auswirkungen auf die Stimmungslage, Emotionen, den Appetit, aber auch auf kognitive Prozesse.
Knapp 60 Gäste aus dem Bereich der heimischen Ärzte und Apotheker waren der Einladung der Westerwald Bank gefolgt, die die Veranstaltung in Kooperation mit der Landesärztekammer durchführt. Frank Schmidt, Leiter des Firmenkundenteams der Westerwald Bank für die Kreise Altenkirchen und Neuwied, und Sanitätsrat Dr. Michael Fink, Vizepräsident der Landesärztekammer und niedergelassener Arzt in Gebhardshain, hatten zur Begrüßung das Ziel der Veranstaltung beschrieben: Einerseits aktuelle fachlich-inhaltliche Informationen zu vermitteln, andererseits aber auch das Betreuungskonzept der Bank für die freien Berufe zu nutzen, um deren besonderen Ansprüche gerecht zu werden. Die Westerwald Bank hat dazu im Kompetenz Center Freie Berufe mit Torsten Gerhardt und Jörg Metternich Spezialwissen etabliert, um insbesondere Ärzte und Apotheker zu entlasten, unter anderem in Fragen der Praxisbewertung- und organisation, bei Vertragsgestaltung, Standortanalysen, Liquiditäts-, Investitions- und Vermögensplanung.
Antikorruptionsgesetz: Transparenz schafft Sicherheit
Ging es im rein medizinischen Teil des Abends um das Mikrobiom, war der zweite Teil mit aktuellen Informationen zum neuen Antikorruptionsgesetz, das im April und Mai in Bundestag und Bundesrat verabschiedet wurde, nicht minder aktuell belegt. Professor Thomas Schlegel, Rechtsanwalt, Professor für Gesundheitsrecht und Gesundheitsökonomie an der Hochschule Fresenius in Idstein sowie Dozent an der Universität Cardiff, skizzierte die Eckpunkte. Zukünftig soll demnach „jeder Angehörige eines Heilberufs mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft werden, der sich einen Vorteil dafür versprechen lässt, annimmt oder selbst fordert, dass er bei der Verordnung, dem Bezug von Arzneimitteln und Medizinprodukten oder bei der Zuführung von Patienten einen anderen in unlauterer Weise bevorzugt.“ Was mehr oder minder nachvollziehbar klingt, ist durchaus nicht so einfach und sorgt für Unsicherheiten, unter anderem im Hinblick auf wettbewerbsrechtliche Fragen oder Kooperationen und die Unabhängigkeit der so genannten ärztlichen (Therapie-)Entscheidung, die nicht primär durch wirtschaftliche Überlegungen erfolgen sollen. „Es stellt allerdings auch keine unüberwindbare Hürde dar“, informierte Schlegel. Die Zeit von überkommenen Gefälligkeits- und alten Zuweisungsverträgen sei jedoch vorüber. Medizinisch sinnvolle Kooperationen seien weiterhin umsetzbar. Schlegel riet zu einer rechtlichen Überprüfung, schriftlicher Vereinbarung und Offenlegung gegenüber der zuständigen Kammer. Sein Credo hierzu: „Transparenz erfordert Verträge.“
Eine besondere Angriffsfläche böten zudem fachübergreifend interdisziplinäre Versorgungsstrukturen, insbesondere zwischen Ärzten und Nichtärzten, wenn wirtschaftliche Vorteile in der Zusammenarbeit geteilt würden. Dazu gehören beispielsweise Orthopäden und Physiotherapeuten, Diabetologen und Ernährungsberater, Neurologen und Psychotherapeuten. Eine solche interdisziplinäre Zusammenarbeit sei berufsrechtlich in Form einer medizinischen Kooperationsgemeinschaft, in der gemeinsam diagnostische und therapeutische Leistungen erbracht werden, zulässig. (as) |
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Nachricht vom 14.06.2016 |
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