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Nachricht vom 19.06.2016 |
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Politik |
Maik Köhler soll Bürgermeister der VG Kirchen werden |
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Im Jahr 2017 sind Wahlen in der Verbandsgemeinde Kirchen für das Amt des Bürgermeisters. Der CDU-Gemeindeverband hat bereits den Personalvorschlag mit Maik Köhler, Ortsbürgermeister von Mudersbach, veröffentlicht und will ein transparente Verfahren zur Nominierung. |
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Kirchen. Der Vorstand des CDU-Gemeindeverbandes Kirchen schlägt den Ortsverbänden in der Verbandsgemeinde Kirchen den derzeitigen Mudersbacher Ortsbürgermeister Maik Köhler als CDU-Kandidaten für die Wahl des Bürgermeisters in der Verbandsgemeinde Kirchen im Jahr 2017 vor. Das hat der Vorstand einstimmig in dieser Woche beschlossen.
Der Vorstand des Gemeindeverbandes ist demnach überzeugt, mit Maik Köhler den idealen Kandidaten für die Wahl zum Bürgermeister gefunden zu haben. „Maik Köhler ist für uns der ideale Kandidat für dieses Amt, denn er weiß aus eigener Erfahrung, was die Ortsgemeinden brauchen“, erläutert CDU-Gemeindeverbandsvorsitzender Christian Ruf. Köhler ist bereits seit 2004 Ortsbürgermeister von Mudersbach, gehört zudem dem Verbandsgemeinderat und dem Kreistag an. „Er hat bereits mehr als einmal gezeigt, dass er es kann. Er versteht die Verbandsgemeindeverwaltung als Dienstleister für starke Ortsgemeinden und die Stadt Kirchen sowie alle für diese ehrenamtlich tätigen Menschen“, so Ruf.
Der Verbandsgemeindevorstand der CDU möchte nun in Absprache mit dem Kreisverband ein offenes und transparentes Vorgehen wählen. Die Mitglieder sollen von Anfang an mitbestimmen. Deshalb gibt der Vorstand diesen Vorschlag nun zunächst in die Ortsverbände der CDU in Kirchen, Brachbach, Mudersbach, Harbach, Friesenhagen und Niederfischbach, wo in den kommenden Wochen den Mitgliedern die Gelegenheit gegeben werden soll, den Kandidaten Maik Köhler näher kennenzulernen und eventuelle Fragen im offenen Diskurs mit den Mitgliedern zu erörtern. Erst danach soll die formelle Kandidatennominierung durch den Vorstand und letztendlich durch die Vollversammlung des Gemeindeverbandes erfolgen.
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Nachricht vom 19.06.2016 |
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