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Nachricht vom 30.05.2007 |
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Region |
Entgeltsicherung für Ältere |
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Über 50 und arbeitslos - angesichts der Bevorzugung jüngerer Bewerber durch Firmeninhaber und Personalchefs haben ältere Arbeitnehmer es immer noch schwer, eine neue Beschäftigung zu finden. Das zeigt auch die Arbeitsmarktstatistik. |
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Region. Zwar ist im vergangenen Jahr die Arbeitslosigkeit insgesamt im Bezirks der Arbeitsagentur Neuwied deutlich zurückgegeangen, der Anteil der über 50-Jährigen ist jedoch gestiegen. Im April waren über ein Viertel aller Erwerbslosen im Agenturbezirk Neuwied 50 Jahre und älter.
Häufig finden die über 50-Jährigen nur eine Stelle, wenn sie kräftige Abstriche bei der Bezahlung in Kauf nehmen. Es kann sich jedoch lohnen, auch eine schlechter bezahlte Arbeit anzunehmen. Die Entgeltsicherung für Arbeitnehmer schafft hier einen Anreiz. Die Agentur für Arbeit zahlt für maximal zwei Jahre einen Zuschuss und gleicht damit die Netto-Einkommensdifferenz zwischen der früheren und der neuen Beschäftigung in den ersten 12 Monaten zur Hälfte und anschließend für 12 Monate mit 30 Prozent aus. Zugleich stockt die Agentur die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung auf 90 Prozent des alten Bruttogehaltes auf.
Anspruch auf diese Leistungen haben Arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitnehmer, die mindestens 50 Jahre alt sind und zum Zeitpunkt der Einstellung noch einen restanspruch auf Arbeitslosengeld für mindestens 120 Kalendertage haben oder geltend machen können. Die Entgeltsicherung muss vor der Arbeistaufnahme bei der zuständigen Arbeitsagentur beantragt werden. Die neue Tätigkeit muss sozialversicherungspflichtig sein und tariflich beziehungsweise ortsüblich entlohnt werden. Der Arbeitnehmer darf in den letzten zwei Jahren nicht länger als drei Monate bei dem Betrieb beschäftigt gewesen sein.
Nähere Informationen sind unter der Service-Nummer Arbeit 01801/555 111 (Entgelt entsprechend der Preisliste des Teilnehmernetzbetreibers) erhältlich oder im Internet auf der Seite www.arbeitsagentur.de unter "Informationen für Arbeitnehmer". |
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Nachricht vom 30.05.2007 |
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