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Nachricht vom 21.07.2016 |
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Politik |
Land unterstützt Ferienbetreuung |
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Die Ferienbetreuung der Jugendämter der Landkreise und der freien Träger in der Region sind für berufstätige Eltern und vor allem für Alleinerziehende eine wichtige Maßnahme. Das Land Rheinland-Pfalz fördert im laufenden Jahr insgesamt 189 Betreuungsmaßnahmen, auch in den nördlichen Landkreisen. |
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Region. 156 Ferienbetreuungsangebote kommunaler Jugendämter und freier Träger für mehr
als 9.000 Kinder und Jugendliche werden in den Sommerferien vom Land bezuschusst. Dies teilte Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig mit.
„Für viele Eltern sind die wohnortnahen und ganztägigen Betreuungsangebote in der
Ferienzeit eine große Unterstützung“, sagte die Ministerin. Vor allem Alleinerziehenden
und berufstätigen Eltern erleichterten sie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. „Für
die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind sie Erlebnis und Erholung in einem. Sie bieten
Gelegenheit, gemeinsam mit Gleichaltrigen neue Erfahrungen zu sammeln und in
der Freizeit etwas dazuzulernen“, sagte Stefanie Hubig und unterstrich: „Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, wird die Landesregierung die Förderung der Ferienbetreuungsangebote für Schulkinder ausweiten. Bereits im nächsten Jahr – insbesondere in den langen Sommerferien – sollen Familien von einem verstärkten Betreuungsangebot profitieren.“
Das Land fördert im Jahr 2016 insgesamt 189 Betreuungsmaßnahmen während der
Oster-, Sommer- und Herbstferien mit knapp 260.000 Euro. Seit 2005 bezuschusst die
Landesregierung Ferienangebote, die eine mindestens achtstündige Betreuung über
einen Zeitraum von wenigstens zwei Wochen umfassen. Unter pädagogischer Anleitung
erleben Kinder und Jugendliche ein buntes Programm mit einer aktiven Freizeitgestaltung:
mit Ausflügen, Wanderungen und Museumsbesuchen, mit Klettern, Bogenschießen
und Reiten sowie künstlerisch-kreativen Aktivitäten oder gemeinsamen Kochen.
Das Land unterstützt die folgenden Jugendämter mit jeweils 7.400 Euro:
Kreis Ahrweiler, Kreis Altenkirchen, Kreis Alzey-Worms, Stadt Andernach, Kreis Bad
Dürkheim, Kreis Bad Kreuznach, Stadt Bad Kreuznach, Kreis Bernkastel-Wittlich,
Donnersbergkreis, Stadt Frankenthal, Kreis Germersheim, Stadt Idar-Oberstein, Kreis
Kaiserslautern, Kreis Kusel, Stadt Mainz, Kreis Mainz-Bingen, Stadt Mayen, Kreis Mayen-
Koblenz, Stadt Neustadt, Kreis Neuwied, Stadt Neuwied, Rhein-Hunsrück-Kreis,
Rhein-Lahn-Kreis, Rhein-Pfalz-Kreis, Stadt Speyer, Kreis Südliche Weinstraße, Stadt
Trier, Kreis Trier-Saarburg, Westerwaldkreis, Stadt Worms.
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Nachricht vom 21.07.2016 |
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