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Nachricht vom 09.03.2009 |
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Region |
Feuerwehr: Ausnahmeregelung kommt |
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Die Führerschein-Ausnahmeregelung für die Feuerwehren kommt. Das teilte jetzt der CDU-Bundestags-Kandidat Erwin Rüddel in einer Presseerklärung mit. |
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Region. "Wo ein Wille ist, da ist auch ein Weg! Diese Weisheit hat sich bei dem monatelangen Bemühen um eine Ausnahmeregelung für den Feuerwehrführerschein bewahrheitet." Mit diesen Worten kommentiert in einer Presseerklärung der CDU-Bundestagskandidat Erwin Rüddel die entsprechende Ankündigung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Nach monatelangem Drängen hat sich das Bundes-Verkehrsministerium dazu bereit erklärt, eine vereinfachte Feuerwehr-Führerschein-Ausbildung mit Prüfung zu ermöglichen. Diese Vorschriften sind innerhalb des EU-Rechts möglich.
Nach geltendem europäischen Recht dürfen Führerscheininhaber des Führerscheins der Klasse B (ehemals Klasse 3), die nach 1999 erworben wurden, nur noch Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen fahren. Sie scheiden damit für die Führung von Feuerwehrfahrzeugen aus. Diese Einschränkung gefährdet die dauerhafte und flächendeckende Einsatzbereitschaft der Freiwilligen Feuerwehren. Daher habe sich die CDU beim Bundes-Verkehrsministerium intensiv dafür eingesetzt, eine angemessene Lösung für dieses Problem zu erarbeiten, so Rüddel.
Die Kosten für die jetzt vorgeschlagene Feuerwehr-Führerschein-Ausbildung sollen deutlich geringer sein als die Kosten für die Führerscheine der Klasse C1 für Fahrzeuge bis zu 7,5t beziehungsweise der Klasse C für Fahrzeuge über 7,5 t Gesamtgewicht.
"Wichtig ist, dass die Bürokraten diesen neuen Feuerwehrführerschein nicht mit unnötigen Anforderungen belasten und erschweren", so Erwin Rüddel. |
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Nachricht vom 09.03.2009 |
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