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Nachricht vom 27.07.2016 |
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Region |
Polizei warnt: Nicht zur Nachahmung empfohlen |
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Vermutlich sollte es ein Scherz sein oder werden der zwei jungen Frauen, 19 und 20 Jahre alt, jetzt in ernste Schwierigkeiten bringt. Am Montag, 25. Juli, gingen mehrere Hinweise bei der Polizei auf zwei vermummte Personen und ein unkenntlich gemachtes Nummernschild bei der Polizei Altenkirchen ein. Ein umfangreiches Ermittlungsverfahren folgte, eine Fahndung mit drei Streifenwagen folgte. |
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Altenkirchen/Weyerbusch. Am Montag, 25. Juli, gegen 9.30 Uhr erreichte die Polizei Altenkirchen der erste Hinweis auf zwei verdächtige Personen aus dem Bereich Weyerbusch. Es entwickelte sich ein Kriminalfall der besonderen Art, inklusive eines Fahndungserfolgs, der nicht nur schmunzeln lässt, und angesichts der derzeitigen Nachrichtenlage zum Thema Anschläge letztlich auch die Dummheit der beteiligten Personen offenbart, aber auch die Wachsamkeit der Bevölkerung.
Vermutlich hatte eine Fernsehwerbung zwei junge Damen im Alter von 19 und 20 Jahren wohl auf die Idee gebracht, einen Urlaub in Kroatien mit gefakten Bildern vorzutäuschen. Hierzu wollte man unter anderem nach Holland fahren um dort Bilder vom Meer zu machen und diese entsprechend an die Klassenkameraden zu senden.
Um nicht aufzufallen vermummte man sich mit Tüchern und klebte einen Buchstaben im Kennzeichen mit Kaugummi ab. So fuhr man zum Tanken an die B 8 bei Weyerbusch und holte Geld an einem Geldautomaten.
Aufgrund diverser Hinweise aus der Bevölkerung entwickelte sich nun ein Kriminalfall, der drei Streifenwagen über eine geraume Zeit beschäftige. Es wurde eine Fahndung eingeleitet, Ermittlungen bei den Eltern und Angehörigen wurden durchgeführt und letztendlich, nachdem die beiden Damen sich dann der Polizei stellten, wurden sie zu dem Vorfall ausführlich vernommen.
Ergebnis: Aus dem Spaß wurde ernst und die Damen erwartet eine Strafanzeige mit allen Konsequenzen. Da geht es jetzt unter anderem um Urkundenfälschung (Nummernschild) und die Staatsanwaltschaft muss entscheiden ob in diesem Fall das Jugendstrafrecht zur Anwendung kommen kann. Beide Frauen sind 19 und 20 Jahre alt. Ob eine Einsicht in das Fehlverhalten vorhanden ist, konnte dem Polizeibericht nicht entnommen werden. (hws)
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Nachricht vom 27.07.2016 |
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