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Nachricht vom 10.08.2016 |
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Region |
Neue Regelungen bei der Biotonne |
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Ab 1. Januar 2017 gibt es auch eine 60-Liter-Biotonne und es wird die Anschlusspflicht für Eigenkompostierer eingeführt werden. Der Abfallwirtschaftsbetrieb will die Eigenkompostierung nicht verhindern, aber es gibt eine Fülle von Abfällen die nicht kompostiert werden können oder sollen und in der grauen Tonne landen. |
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Altenkirchen. Eine wichtige Neuerung wird es zum 1. Januar des kommenden Jahres im Kreis Altenkirchen geben. Dann wird neben den bisherigen Gefäßen auch eine 60-Liter-Tonne für Bioabfälle eingeführt. Gleichzeitig wird die Anschlusspflicht für alle Hausgrundstücke eingeführt. Die bisherigen Befreiungen von der Biotonne für Eigenkompostierer werden aufgehoben. Die neuen Tonnen werden – wie schon bisher die Gefäße mit einer Größe von 120 bzw. 240 Litern – alle 14 Tage abgefahren.
Der Kreis trägt damit der gesetzlichen Regelung Rechnung, dass alle Hausgrundstücke an die Bioabfall-Erfassung angeschlossen werden sollen. Im Kreis Altenkirchen sind etwa 90 Prozent der Grundstücke mit Biotonnen ausgestattet. Etwa 2.600 sind derzeit wegen Eigenkompostierung befreit. Durch den Anschluss dieser Grundstücke werden mehr als 700 Tonnen zusätzliches Aufkommen an Biomaterial erwartet.
Mit der Erweiterung der Anschlusspflicht will der Abfallwirtschaftsbetrieb die Eigenkompostierung nicht „abwürgen“. Vielmehr wird diese weiterhin gerne gesehen. Allerdings fallen überall Bioabfälle an, die nicht eigenkompostiert werden können. Diese landen dann häufig in der Restabfalltonne. Dies soll künftig noch mehr eingeschränkt werden. Auch nach Einführung der dritten, kleinen Tonne bleibt für Eigenkompostierer ein finanzieller Anreiz bestehen.
Die neuen Regelungen wurden vom Werkausschuss des Abfallwirtschaftsbetriebes beschlossen. Der Kreistag muss in seiner nächsten Sitzung noch die Abfall- und die Abfallgebührensatzung anpassen. Alle betroffenen Bürger werden vom AWB noch angeschrieben und umfassend informiert.
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Nachricht vom 10.08.2016 |
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