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Nachricht vom 16.09.2016 |
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Politik |
Mehr Sachlichkeit in Rathaus-Debatte |
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Am 21. September tagt der Verbandsgemeinderat Wissen im Kuppelsaal. Da geht es unter anderem um den Rathausneubau, der derzeit für Emotionen und kontroverse Diskussionen der politischen Mandatsträger sorgt. Die CDU mahnt die geltende Beschlusslage an, und erinnert in der erneuten Pressemitteilung an die Arbeitsgruppe, die parteiübergreifend gearbeitet habe. |
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Wissen. Die CDU in Stadt und Verbandsgemeinde Wissen mahnen zu mehr Sachlichkeit in der Diskussion um die Standortentscheidung für ein neues Rathaus. Die Spitzen der Fraktionen in Verbandsgemeinde- und Stadtrat und die Parteiführungen aus Verbandsgemeinde und Stadt erinnern an den mittlerweile zehnjährigen Diskussionsprozess, an dessen Ende nunmehr entscheidungsreife Alternativen auf dem Tisch liegen.
„Die Verwaltung, die Gremien der Verbandsgemeinde sowie die Arbeitsgruppe "Rathaus", die der Verbandsgemeinderat gebildet hat, haben zuletzt mehrere Varianten der möglichen Unterbringung erarbeitet bzw. untersucht. So wurde auf unsere Initiative hin der Neubauentwurf mit mehreren möglichen Ausführungsvarianten auf Einsparungspotentiale überprüft. Als eine weitere mögliche Alternative zu einem Neubau wurde auf unseren Antrag hin das seit Februar diesen Jahres frei gewordene Realschulgebäude auf Tauglichkeit und finanzielle Machbarkeit geprüft“, erläutern VG-Fraktionsvorsitzender Hermann-Josef Selbach und Sebastian Boketta, Vorsitzender des CDU-Gemeindeverbandes Wissen.
Sie unterstreichen, „dass alle diesbezüglichen Entscheidungsgrundlagen gemeinsam und parteiübergreifend in der Arbeitsgruppe erarbeitet wurden. Wer jetzt diese Grundlagen ablehnt, nur weil ihm die Ergebnisse nicht gefallen, kann wohl als unseriös bezeichnet werden.“ Gleiches gelte für die derzeit diskutierten und aus der Luft gegriffenen Zahlen für die unterschiedlichen Varianten.
Die CDU spricht sich nach reiflicher Abwägung für die so genannte „abgespeckte“ Neubauvariante - die so genannte Variante 3 - mit geschätzten Kosten in Höhe von 6.695.790 Euro aus und hat hierzu einen entsprechenden Antrag an die Verbandsgemeindeverwaltung gegeben. Dies führt zu einer Einsparung von rund 700.000 Euro im Vergleich zur ursprünglichen Neubauausführungsvariante mit rund 7,4 Millionen Euro. „Die Einsparung entspricht somit fast 10 Prozent der ursprünglichen Bausumme und ist im Sinne eines wirtschaftlichen und kostenbewussten Verhaltens die beste Lösung“, so die CDU-Politiker. Ein Kernaspekt sind dabei die Einsparungen im Sitzungs- und Besprechungsbereich, ohne dass die Verwaltung in ihrer Arbeit eingeschränkt werde. Selbach und Boketta verweisen auf die Sitzungsvorlagen für den Verbandsgemeinderat am 21. September, die online unter www.wissen.eu einsehbar sind. Hier könne sich jeder Bürger ausführlich über die Diskussionsprozesse, die verschiedenen Planungsvarianten, die tatsächlich ermittelten Kosten und die vom Land gesetzte Rahmenbedingungen informieren.
Eine Unterbringung der Verbandsgemeindeverwaltung im ehemaligen Realschulgebäude kommt für die CDU aufgrund des Ergebnisses der Machbarkeitsstudie nicht in Frage. Die Baukostenschätzung lautet auf 6.699.000 Euro und biete damit keinen finanziellen Vorteil im Vergleich zur Neubaulösung am innerstädtischen Standort. Es handelt sich beim ehemaligen Realschulgebäude um einen Altbau, in seinem Kern aus den Jahren 1910 bis 1915, was bei der Bauausführung natürlicherweise das Risiko von „Unwägbarkeiten“ und damit möglichen Kostensteigerungen mit sich bringe. „Die CDU/FDP-Fraktion ist angesichts des ausbleibenden finanziellen Vorteils nicht dazu bereit, dieses Risiko einzugehen. Auch ist das Gebäude flächenmäßig zu groß und damit im Falle einer Nutzung unwirtschaftlich. Der Anteil der nicht benötigten Flächen und der Verkehrsflächen, die dem Grundriss des Gebäudes als Schulgebäude geschuldet sind, erhöhen die Folgekosten in unakzeptabler Weise.“
Das Realschulgebäude sei auch unter dem Gesichtspunkt einer Landesförderung aus dem Rennen. Die Erklärung hierzu: Gemäß den Förderrichtlinien des Landes Rheinland-Pfalz zur Errichtung von Verwaltungsgebäuden wird ein Neubau pauschal nach der förderfähigen Hauptnutzfläche gefördert. Bei der Sanierung eines bestehenden Gebäudes ist diese Pauschalierung nicht möglich, die Förderung muss daher unter dem Aspekt des Einzelfalles bemessen werden. Das Land hat die jeweilige Maßnahme hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit zu bemessen. Der Zuschussnehmer hat dem Zuschussgeber daher die Wirtschaftlichkeit des Bauvorhabens darzustellen. Es gilt dabei die Faustformel des Landesrechnungshofes: Eine Sanierung eines Bestandsgebäudes ist nur dann wirtschaftlich, wenn die Umbau- und Sanierungskosten nicht mehr als 80 Prozent der Kosten eines Neubaus ausmachen. Bei der vorliegenden Faktenlage kommt laut CDU allein schon deshalb eine Realisierung des Realschulvorhabens für die CDU nicht in Frage.
Die Realisierung eines Lebensmittelmarktes im Zusammenhang mit Rathaus und den vorhandenen Banken, das hatten die Vertreter der CDU im Stadtrat und auch in den letzten Tagen stets betont, ist schließlich auch zentraler Bestandteil des Integrierten Handlungskonzeptes innerhalb des Stadtkernsanierungsprozesses "Aktives Stadtzentrum Wissen". Hierzu vertreten die Landesbehörden die Ansicht, dass auch diese so genannten weichen Standortfaktoren mit Blick auf die Innenstadt zu berücksichtigen sind. Der Realschulstandort ist für dieses Konzept und das Ansinnen der Stärkung der Innenstadt nach Ansicht der Union ungeeignet, weil die Komponente Rathaus im Zusammenhang mit Lebensmittelmarkt und Banken einen Dienstleistungsmittelpunkt schaffen und Kaufkraft im Zentrum halten soll.
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Nachricht vom 16.09.2016 |
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