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Nachricht vom 14.10.2016 |
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Region |
Bundesteilhabegesetz soll Behinderten helfen |
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CDU-Bundestagsabgeordneter Erwin Rüddel macht auf Veränderungen durch die Pflegestärkungsgesetze aufmerksam. Mit dem veränderten Pflegebedürftigkeitsbegriff gebe es nun öfter Überschneidungen zwischen Leistungen der Altenpflege und der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung. Rüddel warnt allerdings davor, dass zulasten der Sozialen Pflegeversicherung Verschiebungen entstehen, und das ohne Leistungsverbesserung für Menschen mit Behinderung. |
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Kreisgebiet. Die vielfältigen Pflegereformen in der laufenden Legislaturperiode des Deutschen Bundestages haben viele Vorteile für Pflegebedürftige, deren Familien und die Beschäftigten in der Pflege gebracht. Durch die Änderung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs werden ab Januar 2017 auch die Demenzkranken den körperlich Beeinträchtigten gleichgestellt. Darauf macht MdB Erwin Rüddel (CDU) aufmerksam.
Mit diesem veränderten Pflegebedürftigkeitsbegriff gibt es nun allerdings auch öfter Überschneidungen zwischen Leistungen der Altenpflege und der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung. Vorgesehen ist deshalb eine neue Abgrenzung zwischen Leistungen der Pflegeversicherung und Leistungen der Eingliederungshilfe für Behinderte im häuslichen Umfeld. Zukünftig sollen hier Leistungen der Pflegeversicherung den Leistungen der Eingliederungshilfe gegenüber vorrangig sein. „Die Leistungen voneinander abzugrenzen ist grundsätzlich sinnvoll“, betont Gesundheitsexperte Rüddel. „Allerdings bereitet mir der geplante Vorrang der Sozialen Pflegeversicherung gegenüber der Eingliederungshilfe im häuslichen Umfeld große Sorgen: Zu groß ist die Möglichkeit, das hier zulasten der Sozialen Pflegeversicherung Verschiebungen entstehen – ohne eine Leistungsverbesserung für Menschen mit Behinderung. Ich teile hier die Sorgen der Lebenshilfe. Wir müssen deshalb im Verfahren darauf achten, dass es zu keinen Einschränkungen für Menschen mit Behinderung kommt.“ Der heimische Abgeordnete, der als Mitglied im Gesundheitsausschuss in beide Gesetzgebungsverfahren involviert ist, will sich hier sowohl für die Belange der Pflegebedürftigen und der Behinderten einsetzen.
Der Abgeordnete, der auch pflegepolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist, unterstreicht, dass weitreichende Verbesserungen in der Pflege für diese Legislaturperiode versprochen und eingehalten wurden. Nach der Leistungsausweitung und der Einführung des Pflegevorsorgefonds durch das Pflegestärkungsgesetz I (PSG I) und der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs durch das PSG II wird nun die dritte Pflegereform in dieser Wahlperiode umgesetzt. „Mit dem Dritten Pflegestärkungsgesetz werden wir jetzt vor allem die Rolle der Kommunen im Bereich der Steuerung, Kooperation und Koordination von Beratung und Pflege verankern. Die Leistungen der Pflegeversicherung wurden mit den letzten beiden Pflegestärkungsgesetzen sowohl deutlich ausgeweitet als auch flexibilisiert. Damit die Pflegebedürftigen eine individuell auf sie zugeschnittene Pflege erhalten, ist nun eine gute Beratung unerlässlich“, so der Abgeordnete. „Zudem werden wir neue Instrumente schaffen, um Abrechnungsbetrug in der Pflege künftig deutlich zu erschweren.“ |
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Nachricht vom 14.10.2016 |
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