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Nachricht vom 07.04.2009 |
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Region |
Fortbildungsserie beim DRK |
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Jeder will über sein Leben selbst bestimmen. Doch was geschieht, wenn man durch Behinderung oder Krankheit nicht mehr dazu in der Lage ist? Auch im Alter ist es nicht jedem vergönnt, alle persönlichen Angelegenheiten selbstständig zu regeln oder zu veranlassen. Hier setzt die Arbeit des Betreuungsvereins des DRK an. |
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Altenkirchen. Der Betreuungsverein des Deutschen Roten Kreuzes, Kreisverband Altenkirchen, bietet an sechs Abenden eine kostenfreie Fortbildung an. "Die Fortbildungsreihe steht allen offen," so der Diplom-Sozialpädagoge und Leiter des DRK-Betreuungsvereins Roland Günter. "Jeder, der mehr über die Arbeit des gesetzlichen Betreuers erfahren möchte oder vielleicht schon die Betreuung eines Angehörigen übernommen hat, ist willkommen." Die Fortbildung findet ab dem 21. April jeweils dienstags um 18 Uhr in den Räumen des DRK-Zentrums in Altenkirchen, Kölner Strasse 97, statt.
Thema werden die Aufgaben des gesetzlichen Betreuers, die Vorsorgevollmacht, die Patientenverfügung und der Umgang mit Demenzkranken sein. Unter der Rufnummer 02681/800 645 können Interessierte und Betroffene ihre Fragen stellen oder sich schon jetzt für die Bildungsveranstaltung anmelden.
Das Deutsche Rote Kreuz vermittelt Ehrenamtliche an das Amtsgericht und unterstützt sie anschließend als gesetzlich bestellte Betreuer in ihrer Arbeit mit von Krankheit betroffenen Menschen. "Wir lassen ehrenamtliche Betreuer mit ihrer verantwortungsvollen Aufgabe nicht allein," betont Günter, "der DRK-Betreuungsverein hilft, wenn es Schwierigkeiten gibt, ob es um Behördenangelegenheiten oder um die Erstellung von Berichten für das Vormundschaftsgericht geht."
Am Ehrenamt interessierte Bürger können mit Hilfe der Veranstaltungen unverbindlich die Aufgabenfelder der gesetzlichen Betreuung kennen lernen. |
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Nachricht vom 07.04.2009 |
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