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Nachricht vom 21.11.2016 |
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Region |
Wetter sorgt für Verzögerungen beim Bau der neuen Siegbrücke |
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Die Siegbrücke in Kirchen zwischen Nord- und Südknoten wird deutlich später fertiggestellt als ursprünglich vorgesehen. Witterungsbedingt kommt es laut Landesbetrieb Mobilität zu Problemen, die nicht einplanbar waren und sind. Falls die Wetterverhältnisse in den nächsten Wochen günstig sind, könnte vielleicht im Januar/Februar eine Verkehrsfreigabe erfolgen. |
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Kirchen. Seit Anfang November sorgen witterungsbedingte Verzögerungen für Probleme im geplanten Bauablauf. In der letzten Baubesprechung am Donnerstag, 17. November, wurde einvernehmlich festgestellt, dass eine Verkehrsfreigabe, verbunden mit der Fertigstellung der Maßnahme an der Bauwerksoberseite dieses Jahr nicht mehr realisiert werden kann.
Folgende Gründe sind hier ausschlaggebend:
Auf Grund der niedrigen Temperaturen benötigt der frisch eingebaute Beton länger zum Abbinden.
Die Schal und Bewehrungsarbeiten an den Endquerträgern mussten auf Grund lang anhaltenden Regens unterbrochen werden. Eine Einhausung für diese Arbeiten, bedingt durch den Einsatz von Hebegeräten, ist leider nicht möglich.
Die Abdichtungsarbeiten auf dem Überbau können nur bei trockener Witterung ausgeführt werden. Der Einsatz des Schutzzeltes ist hierbei nur bedingt möglich.
Durch die Verzögerung bei der Herstellung der Endquerträger, können die Spannglieder nicht wie geplant bestellt werden, da hierfür ein exaktes Aufmaß der Spanngliedlänge zwischen den fertiggestellten Endquerträgern benötigt wird. Der neue (geplante) Liefer- und Einbautermin liegt somit frühestens in den Betriebsferien (19. Dezember bis 6. Januar 2017) der Spanngliedfirma und sorgt so für weitere Verzögerungen.
Eine entsprechend gute Witterung vorausgesetzt wäre eine Verkehrsfreigabe Ende Januar/ Anfang Februar 2017 möglich. Bei schlechter Witterung auch später.
Der Landesbetrieb Mobilität Diez bittet alle Verkehrsteilnehmer, insbesondere die Bürgerinnen und Bürger von Kirchen, Betzdorf und Umgebung um Verständnis für die durch die Bauarbeiten entstehenden Beeinträchtigungen. |
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Nachricht vom 21.11.2016 |
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