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Nachricht vom 08.12.2016 |
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Region |
Das Gesundheitsamt infomiert zu Norovirus-Infektion |
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In den letzten Wochen wird eine bundesweite Häufung von Erkrankungen mit Noroviren, die sich auch im Landkreis Altenkirchen widerspiegelt, beobachtet. Die meist heftige Magen-Darm-Erkrankung ist hoch ansteckend, die Erkrankungsgefahr ist im Winter und Frühjahr am höchsten. Das Gesundheitsamt des Kreises gibt Hygieneempfehlungen. |
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Kreis Altenkirchen. Wie das Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz in den aktuellen Nachrichten aus dem Robert Koch-Institut vom 24. November berichtet, fand sich insbesondere in Nordrhein-Westfalen aber auch in anderen Bundesländern eine ungewöhnliche Häufung an Norovirus-Erkrankungen, mit deutlich früherem Beginn und deutlich stärkerem Anstieg als in den Vergleichsjahren.
Noroviren sind übertragbare Krankheitserreger, die bei Ansteckung des Menschen meist kurz andauernde, aber heftige Magen-Darm-Erkrankungen verursachen. Vom Erkrankten werden die Erreger massenhaft mit dem Stuhl und dem Erbrochenem ausgeschieden. Das Virus ist hoch ansteckend, sehr widerstandsfähig und bleibt in der Umwelt über Tage ansteckungsfähig. Deshalb kommt es häufig zu größeren Ausbrüchen von Brechdurchfällen in Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindergärten, Schulen, Altenheimen und Krankenhäusern.
Grundsätzlich kann jeder an einer Norovirus-Infektion erkranken. Besonders häufig trifft es Kinder unter fünf sowie Senioren über 70 Jahren. Die Gefahr der Ansteckung ist im Winter und Frühjahr am höchsten, entsprechend ereignen sich die meisten Ausbrüche von Oktober bis März.
Das Virus wird überwiegend durch direkten Kontakt zu Erkrankten (Erbrochenes, Stuhl oder mit dem Erreger verunreinigte Hände) und indirekt über kontaminierte Gegenstände wie Türgriffe, Handläufe oder Armaturen übertragen. Wenn sich ein Kranker schwallartig erbricht, können sich zudem virushaltige Tröpfchen über die Luft verbreiten und durch Inhalation zur Ansteckung führen. Auch verunreinigte, insbesondere rohe Lebensmittel, wie Salate, Obst und Wasser sind mögliche Überträger des Virus. Obwohl die Symptome des Brechdurchfalls im Normalfall bereits nach ein bis drei Tagen vorbei sind, scheiden die Betroffenen bis zu 48 Stunden danach weiterhin hohe Erregermengen über den Stuhl aus. Sogar bis zu zwei Wochen - in Einzelfällen noch länger - findet man im Stuhl der Erkrankten Noroviren, die auch nach Abklingen der Symptome des Erkrankten zu einer Weiterverbreitung bzw. Ansteckung führen können.
Da die Erreger besonders ansteckend sind, lässt sich eine Infektion nicht immer verhindern. Einige wichtige Hygieneregeln helfen jedoch, die Ansteckungsgefahr zu senken:
- Waschen Sie ihre Hände immer sorgfältig mit Wasser und Seife. Insbesondere nach jedem Toilettengang, vor der Zubereitung von Speisen und vor dem Essen.
- Meiden Sie nach Möglichkeit bis zu zwei Tage nach Abklingen der Krankheitszeichen direkten Kontakt zu Erkrankten.
- Benutzen Sie ausschließlich eigene Hygieneartikel und Handtücher.
- Reinigen Sie Flächen wie Waschbecken, Türgriffe, Toiletten und Böden im Umfeld des Erkrankten regelmäßig - am besten mit Einmaltüchern - und entsorgen Sie diese anschließend in den Hausmüll. Dabei kann das Tragen von Einmalhandschuhen einen zusätzlichen Schutz vor Infektionen bieten, ersetzt allerdings nicht das anschließende Händewaschen.
Die Reinigung mit Wasser und gängigen Reinigungsmittel ist in der Regel ausreichend. Wird ein Desinfektionsmittel für die Hände oder Flächen eingesetzt, ist beim Kauf auf die Wirksamkeit gegen Noroviren zu achten.
Sollten Sie oder ihr Kind erkrankt sein, beachten Sie bitte zusätzlich folgende Empfehlungen:
- Bereiten Sie im Erkrankungsfall keine Speisen für andere zu.
- Wechseln Sie Leib- und Bettwäsche, Waschlappen und Handtücher häufig und waschen Sie diese mit einem Vollwaschmittel bei mindestens 60°C.
- Vermeiden Sie auch nach Abklingen der Beschwerden mindestens für zwei Tage den Besuch von Altenheimen, Krankenhäusern und pflegenden Gemeinschaftseinrichtungen, um eine Ansteckung dort zu verhindern.
- Nach den Regelungen des Infektionsschutzgesetzes (§ 34 Abs. 1 IfSG) dürfen erkrankte Kinder unter sechs Jahren, Gemeinschaftseinrichtung wie Kindergärten und Schulen vorübergehend nicht besuchen. Eltern müssen die Einrichtung über die Erkrankung des Kindes informieren. Der Besuch der Gemeinschaftseinrichtung ist erst zwei Tage nach Abklingen des Durchfalls (geformter Stuhl) bzw. des Erbrechens zulässig.
- Schulkinder über sechs Jahren dürfen die Einrichtung nach Abklingen der Beschwerden besuchen, da bei Beachtung einfacher Hygieneregeln (gründliches Händewaschen nach WC-Besuch) eine Übertragung in der Schule nicht zu befürchten ist.
- Wer beruflich mit bestimmten Lebensmitteln zu tun hat, darf bei ansteckendem Erbrechen und/oder Durchfall frühsten zwei Tage nach Abklingen der Beschwerden wieder arbeiten. Dies gilt auch für den Verdachtsfall (§ 42 Abs. 1 IfSG)
- Und besonders wichtig: Achten Sie grundsätzlich auf eine sorgfältige Hände- und Sanitärhygiene!!
Quellen: „Bürgerinformation Noroviren“ (Stand April 2016), Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, Köln und LUA-Nachrichten Epidemiologie 47/2016 vom 24. November 2016
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Nachricht vom 08.12.2016 |
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