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Nachricht vom 11.12.2016
Region
Wasseruhren in der VG Kirchen werden abgelesen
Die Verbandsgemeindewerke Kirchen starten die Wasserzählerablesung für das Jahr 2016. Die Verwaltung teilt mit, dass alle Ableser einen Dienstausweis mit sich führen und die Bürgerschaft wird gebeten freien Zugang zu den Wasseruhren zu gewähren. Es gibt auch die Möglichkeit den Zählerstand selbst zu erfassen und online über die Homepage der Verbandsgemeinde zu melden.
Ab 14. Dezember beginnt in der VG Kirchen die Ablesung der Wasserzähler. Foto: VGKirchen. Ab Mittwoch, dem 14. Dezember starten die Verbandsgemeindewerke Kirchen (Sieg) wieder die jährliche Wasserzählerablesung in ihrem Versorgungsgebiet. Rund 6.500 Wasserzählerstände müssen bis zum 2. Januar abgelesen werden, damit anschließend die Wasser- und Abwassergebührenabrechnung für das Jahr 2016 erstellt werden kann.

Alle Ableser führen deutlich sichtbar Dienstausweise mit. Die Werke bitten die Bürger, den Ablesern den Zugang zu den Wasserzählern zu ermöglichen. Dafür sollten die Wasserzähler möglichst frei und zugänglich sein, um eine korrekte Ablesung zu ermöglichen.
Die Ableser versuchen insgesamt, zweimal den Wasserzähler abzulesen. Sollte auch beim zweiten Versuch niemand angetroffen werden, wird eine Benachrichtigungskarte hinterlassen, mittels der die Bürger ihren Zählerstand den Werken mitteilen können.

Hierzu können die ausgefüllten Benachrichtigungskarten per Post (Gebühr übernehmen die Verbandsgemeindewerke) zurückgesandt werden. Weiterhin kann der Zählerstand auch über die „Zählerstandserfassung online“ auf der Homepage der Verbandsgemeinde unter www.kirchen-sieg.de eingetragen werden. Alternativ ist auch eine telefonische Rückmeldung unter der Rufnummer 02741/688-830 oder per Telefax unter 02741/688-437 möglich. Eine Zählerstandsmeldung über einen dieser Wege ist ausreichend, da ansonsten zeitaufwändige Abstimmungen notwendig sind.

Sollten Bürger über den Ablesezeitraum verreist sein, bitten die Werke darum, den Zählerstand möglichst vor Urlaubsantritt mitzuteilen. Liegen bis zum Abrechnungszeitpunkt keine Zählerstände vor, müssen diese durch die Mitarbeiter der Verbrauchsabrechnung anhand der Vorjahresverbräuche geschätzt werden.

Sollten Sie noch Fragen haben, stehen Ihnen die Mitarbeiter der Verbrauchsabrechnung gerne unter der Rufnummer 02741/688-830 zur Verfügung.
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