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Nachricht vom 12.12.2016 |
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Wirtschaft |
Regionale VR-Banken im Gespräch mit Finanzministerin Doris Ahnen |
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Im Gespräch mit der rheinland-pfälzischen Finanzministerin Doris Ahnen forderten die Vorstände der heimischen Genossenschaftsbanken unter anderem regulatorische Erleichterungen für kleinere Banken. "Regionale Institute sind häufig das Rückgrat der regionalen Wirtschaft und der Verbraucherinnen und Verbraucher", betonte Westerwald Bank-Vorstand Wilhelm Höser. |
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Mainz/Westerwald. „Regionale Genossenschaftsbanken sind gut für die Wirtschaft und für die Menschen vor Ort. Deswegen ist es kein Wunder, dass sie immer beliebter werden!“ Das betonte Wilhelm Höser, Vorstandssprecher der heimischen Westerwald Bank, im Anschluss an ein Gespräch von Genossenschaftsbankern mit der rheinland-pfälzischen Finanzministerin Doris Ahnen.
Allein 2015 gewannen die Genossenschaftsbanken in Rheinland und Westfalen 44.000 neue Mit-glieder. „Das Modell der Volksbanken und Raiffeisenbanken liegt klar im Trend. Mehr als die Hälfte aller Deutschen bevorzugt kleine, regionale Kreditinstitute gegenüber Groß- und Auslandsbanken – Tendenz steigend.“ Das habe vor kurzem eine Umfrage der Unternehmensberatung Brunswick ergeben. „Leider aber setzt die Bankenregulierung gerade die kleinen Banken durch immer kompliziertere Vorschriften und aufwendige Meldepflichten unter Druck“, kritisiert Höser. Er und die übrigen Bankenvertreter setzen sich daher dafür ein, die regulatorische Bürde speziell für kleinere, solide Kreditinstitute wie die Westerwald Bank zu erleichtern.
„Gerade die Finanzkrise 2008/2009 hat gezeigt, dass die Regulierung von Banken wichtig und sinnvoll ist. Wir müssen jedoch berücksichtigen, dass gerade kleine und regional tätige Banken nicht die Verursacher der Krise waren. Regionale Institute sind häufig das Rückgrat der regionalen Wirtschaft und der Verbraucherinnen und Verbraucher. Damit diese Banken nicht überfordert werden, muss bei Regulierung und Aufsicht nach Systemrelevanz bzw. Größe, Risikogehalt und Komplexität des Geschäftsmodells sowie der Bedeutung der grenzüberschreitenden Aktivitäten unterschieden werden. Deshalb setzen wir uns im Bundesrat für die konsequente Anwendung des sogenannten ‚Proportionalitätsprinzips‘ ein“, so die rheinland-pfälzische Finanzministerin Doris Ahnen im Gespräch.
Konkrete Nachbesserungen forderten die Vertreter der Genossenschaftsbanken bei der Umsetzung der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie in deutsches Recht. „Diese hat so große Rechtsrisiken verursacht, dass wir nun immer wieder Kreditanfragen beispielsweise von Rentnern oder jungen Familien ablehnen müssen – auch wenn diese eine werthaltige Immobilie als Sicherheit vorweisen können“, kritisiert Höser.
In Finanzierungsnöte gerieten damit zum Beispiel ältere Kunden, die ihr abbezahltes Eigenheim altersgerecht umbauen oder sanieren wollten, denen aber – statistisch betrachtet – nicht mehr genügend Lebensjahre zur Tilgung des Kredits blieben. „Die Bundesregierung sollte hier Abhilfe schaffen, indem sie die Ausnahmen nutzt, die die EU bei der Wohnimmobilienkreditrichtlinie zu-lässt. Ein entsprechender Gesetzesentwurf der Länder Baden-Württemberg und Hessen liegt bereits vor“, betonte Ralf W. Barkey, Vorstandsvorsitzender des Rheinische-Westfälischen Genossenschaftsverbandes (RWGV). |
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Nachricht vom 12.12.2016 |
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