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Nachricht vom 19.12.2016 |
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Region |
Veränderte Bedingungen für den Windenergie-Ausbau |
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Es gab den Praxisworkshop Windenergie der Landesenergieagentur, dort wurde die weitere Entwicklung der Windenergie in Rheinland-Pfalz thematisiert. Veränderte Bedingungen für den Windenergie-Ausbau waren der Anlass. Derzeit wird der Landesentwicklungsplan IV überarbeitet, der neue Bedingungen setzt. |
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Region. Mehr als 50 Akteure aus Kommunen, Politik, Verwaltung, Bürgerinitiativen, Energie- und Windplanungsunternehmen nahmen in Ochtendung an einem von der Energieagentur
Rheinland-Pfalz zum Thema "Windenergie in der kommunalen Praxis“ veranstalteten Praxisdialog teil. Im Mittelpunkt der Dialogveranstaltung stand die weitere Entwicklung der Windenergie in Rheinland-Pfalz.
Anlass waren veränderte Bedingungen für den Ausbau der Windenergie in Rheinland-Pfalz, die sich durch die Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms IV (LEP IV) und das neue Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG2017) ergeben. Derzeit wird der Landesentwicklungsplan IV überarbeitet. Er sieht neue Mindestabstände und Ausschlusskriterien für die Errichtung neuer Windräder in Rheinland-Pfalz vor. Während in der Genehmigungspraxis teilweise der Ausschluss von Flächen in Schutzzonen, wie dem Naturpark Pfälzerwald, bereits vorher gängige Praxis war, sorgen andere Punkte der geplanten Teilfortschreibung für Diskussionen bei den betroffenen Kommunen und Unternehmen.
So wird der vorgesehene Mindestabstand von Windrädern zu Wohnbebauung in der neuen Version des LEP IV auf 1000 Meter bzw. 1100 Meter (für Anlagen über 200 Meter Höhe) festgeschrieben. Kommunen, die in Ihren Flächennutzungsplänen niedrigere Abstände
vorgesehen haben, befürchten nun, dass ihre bereits genehmigten oder weit fortgeschrittenen Planungen damit hinfällig sein könnten. Zudem befürchten sie weitere zusätzliche Gutachterkosten im sechsstelligen Bereich.
Die Bedingungen, unter denen in Rheinland-Pfalz Repowering, also der Austausch vieler kleiner durch wenige große Windräder ermöglicht wird, war ebenfalls Thema der Veranstaltung. „Repowering bietet die Chance, die Zahl der Windräder in Rheinland-Pfalz zu senken, für eine hohe Akzeptanz der Windenergie zu sorgen und gleichzeitig die erzeugte Strommenge zu erhöhen“, so Steffen Rettig, Referent der Energieagentur Rheinland-
Pfalz GmbH. Die Windenergie sei ein wichtiger Baustein, um die im Landesklimaschutzgesetz festgelegten Ziele zur Verringerung von Treibhausgasemissionen zu erreichen, so Rettig.
Auf Einladung der Energieagentur Rheinland-Pfalz stellte der Leiter der Landesplanung im Innenministerium, Martin Orth, und Sandra Weeser, Struktur und Genehmigungsdirektion Nord, die Details der geplanten Teilfortschreibung des LEP IV vor. Beide forderten die Windenergieakteure in Rheinland-Pfalz auf, von den Möglichkeiten im Beteiligungsverfahren rege Gebrauch zu machen. Im Beteiligungsverfahren sind die betroffenen Akteure aufgefordert, Stellungnahmen zu den geplanten Änderungen einzubringen, die in der
weiteren Umsetzung in den Abwägungsprozess mit einfließen.
In der anschließenden Diskussion betonten kommunale Vertreter, dass durch die Änderungen am LEP IV viele Flächennutzungsplanungen zum Thema Windenergie ungültig werden und damit viele Projekte von neuem begonnen oder endgültig beendet werden müssen. Die betroffenen Kommunen und Unternehmen machten darüber zusätzliche Kosten aber auch Rückschläge bei ihren Klimaschutzzielen geltend. Die Windenergieprojektierer machten deutlich, dass die Änderungen dem Ziel der Anlagenreduzierung durch Repowering widersprechen und damit nicht wie beabsichtigt zur Akzeptanz von Windenergie beitragen.
In einem weitere Themenblock stellte Rebekka Vogel-Stöckermann von der Prokon Regenerative Energien EG das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2017 (EEG2017) und innovative Beteiligungskonzepte für Kommunen und Bürgerenergiegenossenschaften vor. Zentraler Diskussionspunkt waren dabei die Möglichkeiten für Kommunen und Bürger, weiterhin an der Entwicklung der Windkraft in Rheinland-Pfalz teilzuhaben und damit die Akzeptanz der Windenergie zu stärken.
Hintergrund:
Die Energieagentur Rheinland-Pfalz unterstützt Kommunen und öffentliche Einrichtungen, Unternehmen und Bürger bei der Umsetzung ihrer Aktivitäten zur Energiewende in Rheinland-Pfalz. Sie informiert und initiiert Projekte in den Bereichen Erneuerbare Energien, Energieeffizienz und Energiesparen. Mitarbeiter in den Regionalbüros stehen als Ansprechpartner vor Ort zur Verfügung und unterstützen bei der Durchführung regionaler Projekte. Damit trägt die Landesenergieagentur zur Umsetzung der energiepolitischen
Ziele in Rheinland-Pfalz sowie zum Klimaschutz bei. Die Energieagentur Rheinland-Pfalz GmbH wurde 2012 als Einrichtung des Landes gegründet. Sie informiert unabhängig und
anbieterneutral.
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Nachricht vom 19.12.2016 |
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