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Nachricht vom 13.06.2007 |
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Region |
Wie sich wehren bei Stalking? |
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Einen krassen Fall von Stalking nimmt die Polizei zum Anlass, potentiellen Opfern zu raten, wie sie sich wirkungsvoll wehren können. Der konkrete Fall stammt aus dem Siegener Raum, dürfte aber auch für den Kreis Altenkirchen exemplarisch sein. |
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Region. Der 22-Jährige ließ nicht locker - und hat jetzt mit der Staatsanwaltschaft zu rechnen. Gegen den jungen Mann wird nun in einem krassen Fall von Stalking ermittelt. Wie die Siegener Kreispolizeibehörde berichtet, hatte der Mann offenbar die Trennung von seiner 18-jährigen Freundin nicht verkraftet. Er stellte der Frau permanent nach und terrorisierte sie. Unter anderem bombardierte er seine Ex-Freundin mit unzähligen Anrufen und SMS mit teilweise beleidigenden oder gar bedrohenden Inhalten. Mehrfach lauerte er der 18-Jährigen auch auf, obwohl diese ihm deutlich zu verstehen gegeben hatte, dass sie kein Interesse mehr an ihm habe. Als die junge Frau kürzlich mit ihrem Auto nach Hause fahren wollte, tauchte der 22-Jährige unvermittelt mit seinem Pkw auf, überholte seine ehemalige Freundin und stellte sich dann mit seinem Pkw quer vor deren Auto. Die 18-Jährige verhielt sich daraufhin genau richtig, informierte die Polizei und stellte dort Strafanzeige gegen ihren Ex wegen Nachstellung (Stalking).
Die Polizei nimmt diesen Fall nun zum Anlass und gibt folgende Ratschläge, wie sich Stalking-Opfer verhalten sollten:
1. Machen Sie dem Stalker sofort und unmissverständlich klar, dass Sie keinerlei Kontakt mehr wünschen. Bleiben Sie konsequent.
2. Öffentlichkeit kann Sie schützen: Informieren Sie ihr gesamtes Umfeld (zum Beispiel die Familie, Freunde, Arbeistkollegen und Nachbarn), wenn Sie Opfer eies Stalkers geworden sind.
3. Bei einer akuten Bedrohung (zum Beispiel, wenn ein Stalker Sie verfolgt, in Ihre Wohnung eindringt, ein Angriff bevorsteht) alarmiren Sie die Polizei über den Notruf 110.
4. Verfolgt Sie ein Stalker, fahren Sie zur nächsten Polizeidienststelle.
5. Dokumentieren Sie alles, was der Stalker schickt, mitteilt oder unternimmt in einem Kalender, damit Sie, falls erforderlich, Fakten und Beweismittel haben.
6. Persönliche Daten gehören nicht in den Hausmüll. Gehen Sie sorgsam mit Ihren Unterlagen um, auf denen sich Ihre persönlichen Daten befinden (zum Beispiel Briefpost, Katalogsendungen, Werbebroschüren, Zeitschriften-Abos).
7. Lassen Sie sich bei Telefonterror und anderen Stalking-Handlungen, zum Beispiel via PC (Cyber-Stalking) über technische Schutzmöglichkeiten (geheime Rufnummern, Fangschaltung, Anrufbeantworter, Handy, Zweitanschlüsse, E-Mail-Adresse etc) beraten.
8. Wenden Sie sich an eine Einrichtung, die Opfern hilft.
9. Teilen Sie Personen Ihres Vertrauens Ihre Sorgen und Ängste mit. Scheuen Sie sich nicht, bei Gesundheitsproblemen ärztliche und/oder psychotherapeutische Hilfseinrichtungen aufzusuchen.
10. Es hilft, Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Von wenigen Ausnahmen abgesehen hat sich gezeigt, dass vor allem schnelles und konsequentes Einschreiten der Polizei gegen Stalker Wirkung zeigt und die Belästigungen nach einer Anzeige häufig aufhören.
11. Um sich vor Stalking zu schützen, können Sie beim Amtsgericht eine "einstweilige Verfügung/Schutzanordnung" nach dem Gewaltschutzgesetz beantragen.
Mehr zum Thema Stalking gibt es zum Download im "Merkblatt Stalking" unter www.polizei-beratung.de. |
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Nachricht vom 13.06.2007 |
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