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Nachricht vom 25.01.2017 |
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Region |
Hund weckte Bewohner in brennendem Haus |
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Zu einem ausgedehnten Wohnhausbrand kam es am Mittwoch, den 25. Januar, gegen 3.30 Uhr, in Mörlen. Bei Eintreffen der Feuerwehr stand die Scheune, die an das Wohngebäude angrenzte bereits in Vollbrand. Ein Hund hatte die Bewohner geweckt, sodass es zu keinem Personenschaden kam. |
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Nauroth/Mörlen. Als die ersten Kräfte der alarmierten Feuerwehren Mörlen-Neunkhausen und Bad Marienberg an der Einsatzstelle eintrafen, stand die Scheune, die unmittelbar an das Wohnhaus angrenzt, in Vollbrand. Das Dach war bereits durchgebrannt. Ein Hund hatte durch lautes Bellen die Bewohner des Hauses geweckt und so konnten diese das Haus noch rechtzeitig verlassen. Die Flammen hatten bereits auf das Wohnhaus übergegriffen. Verletzt wurde niemand.
Um ausreichend Löschwasser an der Einsatzstelle zu haben, wurden alle wasserführenden Fahrzeuge der Nachbarwehren zur Einsatzstelle nachalarmiert. Gefrierendes Löschwasser erschwerte die Löscharbeiten zusätzlich. Insgesamt sechs Tanklöschfahrzeuge stellten im Pendelverkehr die Wasserversorgung sicher. Daneben wurde aus zwei Zisternen Wasser entnommen und von Nauroth aus eine Leitung gelegt. Die Wehren aus dem Nachbarkreis Altenkirchen, Elkenroth und Weitefeld wurden ebenfalls alarmiert.
Die Drehleiter Bad Marienberg funktionierte nach fünf Stunden Einsatz durch gefrierendes Löschwasser nicht mehr 100 Prozent. Aus Hachenburg wurde die dortige Drehleiter angefordert und die Bad Marienberger Leiter zum Abtauen in eine Halle gefahren.
Das Gebäude musste von außen gelöscht werden, da Einsturzgefahr besteht und somit ein Innenangriff nicht mehr möglich ist. Ein Statiker muss prüfen, inwieweit das Wohngebäude noch stabil ist. Es ist augenscheinlich völlig ausgebrannt.
Es waren über 100 Einsatzkräfte vor Ort, ferner der Rettungsdienst und der Betreuungszug des DRK. Der sorgte für Verpflegung, da der Einsatz viele Stunden andauerte. Nähere Erkenntnisse zur Brandursache und der Schadenshöhe liegen derzeit nicht vor. (woti) |
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Nachricht vom 25.01.2017 |
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