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Nachricht vom 12.02.2017 |
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Region |
Qualifizierung von Sprachförderkräften bei der KVHS |
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Anfang März beginnt die berufsbegleitende Fortbildung Qualifizierung von Sprachförderkräften in Trägerschaft der Kreisvolkshochschule Altenkirchen. Die Fortbildung richtete sich an alle interessierten Personen die Sprachförderung durchführen. Anmeldungen sind noch möglich. |
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Altenkirchen. Die Entwicklung von Sprachkompetenz ist ein zentraler Schlüssel zur Bildung, eine wichtige Voraussetzung für den schulischen und beruflichen Erfolg sowie für eine aktive, verantwortungsvolle Beteiligung am gesellschaftlichen und politischen Leben.
Daher gewinnt der Ausbau von Sprachfördermaßnahmen enorme Bedeutung. Sprachliche Bildung und Förderung im frühen Kindesalter sind daher unerlässlich. Im Rahmen des Landesprogramms „Zukunftschance Kinder – Bildung von Anfang an“ ist die qualitätsvolle Sprachförderung in der Kindertagesstätte ein zentrales Ziel.
Um zu gewährleisten, dass dies auf hohem Niveau stattfindet, wurde auf Landesebene ein Weiterbildungskonzept für eine kompetenz- und praxisbezogene Qualifizierung im Elementarbereich entwickelt. In neun durch Selbstlernmaterialien unterstützten Modulen (d. h. 9 Fortbildungstage mit je 8 Unterrichtsstunden) sollen die Fachkräfte, die Sprachförderung durchführen, in ihren Kompetenzen weiter gestärkt und weitergebildet werden. Die Qualifizierung richtet sich an alle interessierten Personen mit einer einschlägigen Basisqualifikation.
Die Kreisvolkshochschule, die seit 2009 bereits elf Qualifizierungsreihen erfolgreich durchführte, bietet die Fortbildung mit der Kursleiterin Siglinde Czenkusch ab Anfang März nochmals an.
Kurstage sind 7. März, 22. März, 25. April, 16. Mai, 20. Juni, 15. August, 26. September, 17. Oktober und 21. November. Für den Kurs wird eine Gebühr in Höhe von 350 Euro erhoben.
Interessierte können sich bei der Kreisvolkshochschule Altenkirchen unter Telefon 0 26 81/81-22 11 oder per E-Mail unter kvhs@kreis-ak.de anmelden. Hier ist auch der komplette Fortbildungsflyer 2017 zu erhalten.
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Nachricht vom 12.02.2017 |
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