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Nachricht vom 13.02.2017 |
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Region |
Rot-weiße Partynacht in Bitzen vorverlegt |
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Die traditionelle Karnevalsveranstaltung „Rot-Weiße-Partynacht“ findet eine Woche vorher statt, das teilte der TuS Germania Bitzen mit. Die stimmungsvolle Party findet am Samstag, 18. Februar, im St. Andreas Haus statt. Auch die Jugend ist willkommen, hier gelten besondere Regeln, insbesondere für die Spieler der JSG Siegtal. |
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Bitzen. Der Bitzener Sportverein lässt es sich auch 2017 nicht nehmen zur traditionellen Karnevalsveranstaltung auf dem Berg einzuladen. Aufgrund der vielen anderen Angebote zur Karnevalszeit hat der Vorstand sich entschieden, die rot-weiße Partynacht eine Woche vorher durchzuführen.
Somit fällt das Datum auf Samstag, 18. Februar. Ab 19 Uhr laden die Germanen zum Feiern und Fröhlichsein ein. Im St. Andreas Haus sind die Pforten zwar generell für Gäste ab 18 Jahren geöffnet, jedoch möchte der Verein darauf hinweisen, dass auch für die jüngeren Jahrgänge ein Eintritt gelten kann: In Begleitung der Eltern kann generell jeder teilnehmen.
Für die Spieler der gemeinsamen JSG Siegtal gilt eine Sonderregelung: 16- und 17-jährige Jugendspieler dürfen nach Anmeldung alleine bis Mitternacht kommen, mit Aufsichtsperson und unterschriebener Erziehungsbeauftragung auch länger. Die Anmeldung kann per E-Mail an webmaster@tus-germania-bitzen.de durchgeführt werden. Die Erziehungsbeauftragung wird auf Wunsch - nach Anmeldung - gerne zugesendet.
Musikalisch wird DJ Marco Rötzel für die richtige Stimmung sorgen. Der Fotograf Chris Thiem unterstützt mit Partybildern und Stefan Krieger übernimmt den Imbiss. Was natürlich nicht fehlen darf sind Auftritte der beliebten Tanzgruppen: Wie in jedem Jahr feiern die Flamingos aus Etzbach mit. Als neuer Tanzgast dürfen die Roten Funken aus Windeck-Schladern begrüßt werden. Gemeinsam feiern und Spaß haben mit Jung und Alt: Das und viele „Raketenstufen“ wünscht sich der TuS Bitzen für seine Karnevalsfeier, die in vollem Umfang ehrenamtlich organisiert ist. Der Erlös kommt dem Verein zugute. |
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Nachricht vom 13.02.2017 |
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