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Nachricht vom 19.06.2007
Region
Altersversorgung: Ein Stück Dschungel
Die Bemerkung kam am Schluss und sie kam aus dem Publikum: Danke für diese Reise durch die betriebliche Altersversorgung. Wir haben ein Stück Dschungel kennen gelernt." Zwei Stunden lang hatten zuvor Steuerberater aus der Region auf Einladung der Westerwald Bank mit Dr. Matthias Dernberger, dem Geschäftsführer der Beratungsgesellschaft compertis, einen intensiven Ausflug in das komplexe Thema unternommen und erfahren, wo kompetente Hilfe zu erwarten ist. "Ein ausgesprochen arbeitsintensiver Bereich", hatte Vorstand Wilhelm Höser die Gäste schon zu Beginn auf schwere Kost vorbereitet.
Steuerberater bei WW bankHachenburg/Altenkirchen. Altersversorgung bekommt nicht nur für viele Menschen eine immer aktuellere Bedeutung, auch diejenigen, die im Dickicht aus Gesetzen und Vorschriften Regelungen umsetzen müssen, sehen sich mit einer nicht nachlassenden Komplexität konfrontiert. Nicht zuletzt die demografische Entwicklung zwingt den Gesetzgeber dazu, Rahmenbedingungen immer wieder anzupassen.
Das hat auch die Westerwald Bank erfahren, die im vergangenen Jahr zusammen mit dem Verbundpartner R+V Versicherung die Ausfinanzierung der Pensionsrückstellungen bis hinein in die Hinterbliebenenversorgung unternahm und einen echten Kraftakt vollbringen musste. Für die Rentner ändert sich zwar nichts, doch die Bank finanziert Pensionen künftig nicht mehr aus der laufenden Gewinn- und Verlustrechnung und kann überdies steuerliche Vorteile in Anspruch nehmen. Bei der Umsetzung dieser Maßnahme hatte sich erst das ganze Ausmaß des Vohabens offenbart.
Das war jetzt auch der Ausgangspunkt für den Themenabend mit Dernberger, der neben der betrieblichen Altersversorgungvon GmbH-Geschäftsführern Lebensarbeitszeitmodell und unter dem Titel Erfolgsrente die Finanzierung der Altersversorgung durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer in den Vordergrund stellte.
Ausgehend von der Versorgungssituation bei Geschäftsführern verglich Dernberger alternative Versorgungsmöglichkeiten von der steuerpflichtigen Kapitalanlage über Basis- und Riesterrente bis zur betrieblichen Altersversorgung mit Blick auf den späteren Wirkungsgrad. Und der liegt je nach Modell zwischen 100 und 202 Prozent - nicht ganz unwichtig für den Ruhestand.
Hinweisen auf die Finanzierungswege (Pensionskasse, rückgedeckte Unterstützungskasse, Direktzusage) folgte eine Gegenüberstellung der qualitativen Unterschiede. Bei der Unterstützungskasse erfolgt bei laufender Beitragszahlung die vollständige Risikoauslagerung an einen externen Versorgungsträger, es gibt auf Gesellchaftsebene keine steuerlichen Sondereffekte und in der Bilanz tauchen die Positionen auch nicht auf. Diese Variante gilt als risikolose Altersversorgung.
Etwas anders sieht das bei der Direktzusage aus. Hier ist die Risikoauslagerung nur bei einer Rückdeckung durch einen externen Versorger möglich, Beiträge sind variabel und zusätzliche Steuervorteile ebenso möglich. Pensionsrückstellungen finden ihren Niederschlag in der Bilanz des Unternehmens. Vertraglich notwendige Regelungen, zum Beispiel über flexible Altersgrenzen oder ein vorzeitiges Ausscheiden, und steuerliche Anforderungen spielen in diesem Zusammenhang ebenfalls eine wesentliche Rolle.
Bei einem Lebensarbeitszeitmodell können Überstunden, Urlaubstage, teile von Löhnen und Gehältern, Sonderleistungen und Zuschüsse des Arbeitgebers in ein Wertguthaben - auf Zeit- oder auf Geldbasis - einfließen und später für den vorzeitigen Ruhestand, individuelle Freistellungszeiten oder als Ausgleich von Produktionsschwankungen genutzt werden. Dernberger stellte alternative Verzinsungsmodelle vor, wies auf steuerliche und sozialversicherungspflichtige Besonderheiten für Arbeitnehmer und Unternehmen hin und arbeitete abschließend die qualitativen Unterschiede von Zeitkonten und betrieblicher Altersversorgung heraus.
Im dritten Schwerpunkt seines Vortrages beschäftigte sich Dernberger mit der so genannten Erfolgsrente. Hier wird die Altersversorgung an den Erfolg des Unternehmens gekoppelt, die Auszahlung des Budgets vorher genau definiert und abgestimmt. Wird das Ziel überschritten, erhöht sich das zu verteilende Volumen, bleibt der Erfolg hinter den Erwartungen zurück, kann das Volumen auf Null sinken. Mitarbeitern bleibt die Möglichkeit, die Eigenleistung und damit die Versorgung über eine Entgeltumwandlung zu erhöhen. Dernberger: "Es empfihlt sich, die Mitarbeiter an einem arbeitgeberfinanzierten Versorgungswerk zu beteiligen, um die Akzeptanz innerhalb der Belegschaft für die betriebliche Altersversorgung zu erhöhen und eine höhere Versorgung im Alter sicherzustellen. Dabei bietet sich die Möglichkeit, über einen Sockelbetrag die Grundlage zu schaffen oder die jährlichen variablen Beiträge des Arbeitgebers durch eigene Beiträge aufzustocken."
Fazit: Gleich, ob es sich bei der Durchführung um eine Direktversicherung, eine Pensionszusage oeder eine Kombination aus beiden Angeboten handelt, steuerliche Gestaltungsspielräume lassen sich optimieren und die Altersversorgung ist auch im falle einer Insolvenz geschützt. Der Arbeitgeber hingegen zahlt nur dann Beiträge, wenn es das Betriebsergebnis zulässt, sein Aufwand reduziert sich bei schlechter Unternehmenslage und die zugesagten Leistungen sind durch die enge Verzahnung von Geschäftsergebnis und Versorgungsaufwand immer voll ausfinanziert.
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Foto: Thema Altersversorgung - Steuerberater aus der Region informierten sich in der Westerwald Bank über gesetzliche Regelungen und Fianzierungswege.
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