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Nachricht vom 21.04.2017 |
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Wirtschaft |
Steuereinnahmen Finanzamt Altenkirchen-Hachenburg: Weiteres Rekordjahr
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Und es ist wieder passiert: Das Steueraufkommen erreicht im Jahresvergleich einen neuen Höhepunkt im Kreis Altenkirchen und Teilen des Westerwald-Kreises. Das erklärten nun die Vertreter des Finanzamts Altenkirchen-Hachenburg. Die Beamten erklärten zudem, was sich für Steuerzahler zukünftig ändern wird. |
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Altenkirchen/ Kreisgebiet. „Das wird nicht ewig so weitergehen“, stellte der Vorsteher des Finanzamts Altenkirchen-Hachenburg, Hans-Dieter Wirth, mit Blick auf die Steuerentwicklung 2016 klar. Das Finanzamt ist zuständig für den gesamten Kreis Altenkirchen und Teile des Westerwald-Kreises, nämlich für die Verbandsgemeinden Bad Marienberg, Hachenburg, Rennerod und Westerburg. Und nun konnten Wirth und Geschäftsstellenleiter Andreas Wertgen erneut Rekordeinnahmen präsentieren – zum vierten Mal in Folge. 748,78 Millionen Euro flossen im Gebiet des Finanzamts an Steuern an den Staat; 2015 waren es noch 707,26 Millionen Euro; 2014 rund 657,9 Millionen Euro. Mittlerweile ist das hiesige Finanzamt im landesweiten Ranking auf den neunten Platz vorgerückt. Im Vorjahr lag man noch ziemlich genau im Mittelfeld der 24 Finanzämter.
Klar, diese Entwicklung ist auch auf die positive Wirtschafts- und Arbeitsmarktlage zurückzuführen, erklärte Wirth. Und irgendwann wird es wieder abwärtsgehen. Doch: Das sei momentan noch nicht erkennbar.
Grundsätzlich ging es 2016 erneut nach oben mit den verschiedenen Steuerquellen. Die Ausnahme bildet das Aufkommen aus der Umsatzsteuer: 2015 war hier mit fast 311 Millionen Euro ein Ausnahmejahr, wie Geschäftsstellenleiter Wertgen klarstellte. Nun ist man bei rund 297 Millionen Euro angekommen, immerhin spürbar mehr als 2014, als das Umsatzsteueraufkommen über 272 Millionen Euro ausgemacht hatte.
Der Rückgang von 2015 auf 2016 muss aber nichts mit einer Verschlechterung der Wirtschaftslage zu tun haben, betonte Geschäftsstellenleiter Andreas Wertgen. Denn: Unternehmen, denen es gut ginge, investierten oftmals, was wiederum die Umsatzsteuerverpflichtungen senke.
Die Aufkommen aus der Lohnsteuer betrugen 2016 250,69 Millionen Euro, aus der Einkommensteuer 112,34 Millionen Euro, aus der Körperschaftssteuer 42,72 Millionen Euro und aus den übrigen Steuern (im wesentlichen Solidaritätszuschlag) fast 46 Millionen Euro.
Kann man sich nie sicher sein, wann sich die Konjunkturlage verschlechtert und damit das Steueraufkommen, konnten sich die beiden Finanzbeamten einer Sache sicher sein: Die Steuerbürger müssten sich drauf einstellen, dass sich zukünftig die Bearbeitungszeiten ihrer Steuererklärungen verlängern. Das ist auf zwei Gründe zurückzuführen:
Erstens: Perspektivisch werden die Finanzämter mit weniger Personal auskommen müssen.
Zweitens: Die Bearbeitungsweise ändert sich intern. Nur rund jeder Zweite erledigt seine Steuererklärung bereits digital via Elster. Noch werden die Daten der klassischen Papier-Steuererklärungen per Hand eingegeben – ein erheblicher Zeitaufwand. Das soll sich ändern: Ab März 2018 werden die Papiere vom Finanzamt nach Bayern geschickt, um dort eingescannt und maschinell erfasst zu werden. Weitere Änderungen, die für Steuerzahler relevant sein werden:
Ab 2017 entfällt die Belegvorlagepflicht, Belege müssen nur noch vorgehalten werden. Außerdem werden Steuererklärungen zukünftig nur noch entgegengenommen, es wird keine Bearbeitung mehr vorgenommen. Das wird auch für die Sprechstunden in den Verbandsgemeindeverwaltungen gelten. Darüberhinaus ändern sich die Abgabepflichten für Steuererklärungen. Die Frist verschiebt sich für 2018 von 31. Mai auf 31. Juli.
Im Übrigen liegt das hiesige Finanzamt bei Durchlaufzeit, also der Dauer zwischen Eingang und Bescheid von Steuererklärungen, mehr oder wenige im Landesschnitt, nämlich bei 37,1 Kalendertagen. Aufgrund von hausinternen Änderungen hat sich die Durchlaufzeit der allgemeinen Veranlagungen auf 56 Kalendertagen verlängert für das vergangene Jahr. Zehn Tage schneller als die restlichen Finanzämter im Land ist man hingegen im Schnitt bei der Körperschaftssteuer. Hier dauert die Durchlaufzeit durchschnittlich 48,8 Kalendertage.
Für die Prüfung von Betrieben wurden 2016 17,5 Prüfer eingesetzt. Rund 7 Millionen Euro konnten hierdurch mehr eingenommen werden. Das sind 489 Euro pro Prüfer und 16 Tausend Euro pro Prüfung.
Die 284 Umsatzsteuersonderprüfungen brachten 6,5 Millionen Euro zusätzlich in die Staatskasse (sogenannte „Nachschauen“ nochmal 122 Tausend Euro). Und 316 Lohnsteueraußenprüfungen brachten dem Staat Mehreinnahmen von 1,375 Millionen Euro.
Die Arbeit von qualifizierten Finanzbeamten scheint sich also zu lohnen für den Staat. Doch auch die Finanzämter müssen mittlerweile um gut ausgebildeten Nachwuchs kämpfen. Deshalb besuchen seit geraumer Zeit Finanzbeamte Schulen in Rheinland-Pfalz. Mit dem Unterrichtskonzept „Schule und Steuern“ sollen Schülern Grundlagen des Steuersystems in Deutschland vermittelt werden, aber unter anderem auch, wie eigene Steuererklärungen erstellt werden. Der Idee hinter dem Konzept verfolgt aber auch ein weiteres Ziel: Potentiellen Nachschub an qualifizierten Steuerbeamten für den Beruf zu gewinnen. Mehr Infos gibt es hier: www.fin-rlp.de. (ddp)
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Nachricht vom 21.04.2017 |
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