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Nachricht vom 18.05.2017
Region
25 Jahre Betreuungsrecht: Selbstbestimmung statt Bevormundung
Vor 25 Jahren, wurde aus dem alten Vormundschaftsrecht das heutig Betreuungsrecht. 1992 hat das Diakonische Werk Altenkirchen sich entschieden, einen Verein zu gründen, in dem sowohl ehrenamtliche Betreuer unterstützt und begleitet werden, in dem aber auch Sozialarbeiter und Sozialpädagogen selbst rechtliche Betreuungen durchführen.
Wolfram Westphal, Larisa Viklenko und Diana Utgenannt (von links) sind Mirarbeiter des Betreuungsvereins. Foto: Privat.
Kreis Altenkirchen. Rund 1,3 Millionen Menschen stehen in Deutschland wegen körperlichen, seelischen oder geistigen Erkrankungen unter rechtlicher Betreuung – durchgeführt von Ehrenamtlichen und rechtlichen Betreuern. „Unglücklich ist die Bezeichnung Betreuung. Der Begriff ‚Sachwalterschaft‘, wie in Österreich verwendet, tritt die Bezeichnung der Tätigkeit besser“, so Wolfram Westphal, Geschäftsführer des Betreuungsvereins der Diakonie.

Mit der Einführung des Betreuungsrechts wurde in Deutschland die Entmündigung abgeschafft. Ob eine Betreuung eingerichtet wird, entscheidet das zuständige Betreuungsgericht. Das Gericht fordert von der Betreuungsbehörde und dem Gesundheitsamt an. Da geht es auch um die Frage der Erforderlichkeit der Betreuung. Braucht jemand eine rechtliche Betreuung oder gibt es nicht auch andere Hilfen, die im Sozialsystem zur Verfügung stehen, um eine gerichtlich angeordnete rechtliche Betreuung zu vermeiden. 3 Millionen Betreuungsverfahren werden in Deutschland jährlich vor Gericht entschieden, und ganz gleich, in welcher Lage der Betreute ist: Über seinen Kopf hinweg darf nicht gehandelt werden.

"Das heißt, der Betreuer ist verpflichtet, die Selbstbestimmung zu wahren und zu fördern: mit dem Betreuten zu kommunizieren, ihn bei seiner Entscheidungsfindung zu unterstützen. Und wenn sie eben im Koma liegen oder hochgradig dement sind, wenn eben da eine Kommunikation nicht mehr möglich ist, dann hat der Mensch seinen Selbstbestimmung nicht verloren, sondern dann muss man nach dem suchen, was diese Person mutmaßlich entscheiden würde. Das heißt, dass es nicht nur darum geht, eine Entscheidung zu treffen, die vielleicht irgendwie die Beste ist, sondern die für die Person, um die es geht, die beste ist, weil sie sie selber getroffen hätte.", erläutert Wolfram Westphal die Bedeutung der grundlegenden Idee der Selbstbestimmung.

Es werden jedoch nicht nur Betreuungen von Profis durchgeführt. Etwa 55 Prozent der Betreuungen werden in der eigenen Familie oder von Ehrenamtlichen übernommen. Hier kommt die besondere Rolle eines Betreuungsvereins zu tragen. Eine weiterhin vom Gesetzgeber geforderte Tätigkeit der Betreuungsvereine ist die Information zu Vorsorgevollmachten und möglichst die Vermeidung von rechtlichen Betreuungen, damit die Selbstbestimmung weiterhin bestehen bleibt.

"Betreuungsvereine wie der des Diakonischen Werks stehen dafür, Familienangehörige zu unterstützen, Ehrenamtliche zu finden und zu beraten, sich vor Ort zu engagieren mit den Menschen, da wo sie leben. Das ist bürgerschaftliches Engagement, das ist Zivilgesellschaft.“ beschreibt Timo Schneider, Vorsitzender des Betreuungsvereins, die Bedeutung des Vereins.

Weitere Informationen zum Betreuungsrecht und zum Betreuungsverein im Diakonischen Werk e.V. erhalten Sie unter (02681) 8008 20 oder info@diakonie-altenkirchen.de .
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