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Nachricht vom 20.06.2017 |
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Wirtschaft |
Streik bei Baumgarten Daaden abgewendet |
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Am Montag 19. Juni wurde die Belegschaft der Fa. Baumgarten zu einer Betriebsversammlung zusammen gerufen. Zu Beginn wurde das Verhandlungsergebnis vom 15. Juni von Uwe Zabel, Bezirksleitung Mitte der IG Metall und Wilfried Boomgaarden, Geschäftsführer der Baumgarten GmbH, öffentlich unterzeichnet. Es gibt endlich mehr Geld. |
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Daaden. Im Anschluss an die Betriebsversammlung wurde das nun ratifizierte Ergebnis von Uwe Zabel der Belegschaft erläutert und Fragen dazu beantwortet. Die Beschäftigten nutzten dies sehr rege. Nach dieser Erklärungsphase waren die Mitglieder der IG Metall bei Baumgarten aufgerufen, über das Verhandlungsergebnis in einer geheimen Urwahl abzustimmen.
Dies fand vor der Einfahrt zum Betriebsgelände statt. Nach Auszählung konnte das überragende Ergebnis von 100 Prozent Zustimmung verkündet werden. Dieses Ergebnis wurde von allen Seiten mit Erleichterung und Zufriedenheit aufgenommen, da nun endgültig der drohende Streik abgewendet wurde. Nach drei Warnstreiks, langen Betriebsversammlungen und breiter Solidarität mit engem Zusammenhalt der IG Metall Mitglieder, konnte am nun ein Verhandlungsergebnis zwischen Baumgarten und der IG Metall erzielt werden.
Folgende tarifvertraglichen Ansprüche konnten gem. § 3 Abs. 1 Tarifvertragsgesetz (TVG) für Mitglieder der IG Metall durchgesetzt werden:
• Tarifbindung in der Metallindustrie ab dem 1. Juli 2017 durch Anerkennungstarifvertrag erreicht. Der größte Teil der Tarifverträge, die in der Fläche Rheinland Rheinhessen zwischen IG Metall und VEM vereinbart wurden, gelten nun auch für Baumgarten und sichern Rechtsansprüche für die Mitglieder der IG Metall (u.a. Manteltarifvertrag RLP mit besonderem Kündigungsschutz für ältere Beschäftigte die über 10 Jahre im Betrieb sind und Mitglied der IG Metall; Tarifvertrag zur Verdienstsicherung ab 1. Januar 2019 mit der ERA Einführung; Rechtsanspruch für IG Metall Mitglieder auf Weihnachtsgeld und zusätzliches Urlaubsgeld). Gilt auch für alle künftigen und neuen Tarifverträge in der Fläche(dynamischer Anerkennungstarifvertrag), Friedenspflicht wie in der Fläche. Die Anerkennung erfolgt in der Fassung des Überleitungstarifvertrages.
• IG Metall Mitgliederbonus erreicht: Die Warnstreiks werden voll wie Arbeitszeit bezahlt.
• Überdurchschnittliche Entgelterhöhungen als Vorweganhebung in Richtung des gemeinsamen Zieles Vergütung wie in der Fläche. Ab 2019 Weitergabe der Tariferhöhungen aus der Fläche rückwirkend. Perspektive für Entgelterhöhungen abgesichert. - Ab 1. Juli 2017 tabellenwirksame Vorweganhebung der unteren Lohngruppen 2 und 3 auf das Niveau der Lohngruppe 4. Dies ist ein Schritt zur Abschaffung der geschlechtsabhängigen Diskriminierung (im Volumen im Schnitt 3,85 % mehr). - Ein Euro pro Stunde in zwei Stufen tabellenwirksam durchgesetzt:
1. Stufe 1. Oktober 2017 0,75 Euro brutto (für die Akkordlohnempfänger bei gleichbleibender Leistung mehr, mindestens jedoch auch 0,75 Euro brutto).
2.Stufe: 0,25 Euro zum Zeitpunkt der Tariferhöhung in der Fläche 2018. Anhebung der Monatsgehälter der Angestellten (IG Metall-Mitglieder), die unter 6000 Euro Brutto bekommen zum 1. Oktober 2017 116 Euro und in 2018 39 Euro brutto (Teilzeitbeschäftigte anteilig). Rechtsanspruch auf regelmäßige Tariferhöhungen wie in Fläche der Metallindustrie für die Mitglieder der IG Metall durch Anerkennung des Entgelttarifvertrages Rheinland Rheinhessen. Die Fälligkeit der Auszahlung wurde um 12 Monate für jede Tariferhöhung verschoben. Bis zur ERA Einführung (1. Januar 2019) wird der Besitzstand der Akkordlohnempfänger bei gleicher Leistung garantiert.
Für künftige Auszubildende konnte ab 1. Juli 2017 100 Prozent des Flächentarifvertrages der Metallindustrie bei den Ausbildungsvergütungen erreicht werden - als Signal für die Zukunft.Durch die Weitergabe der Flächentariferhöhungen wird der Abstand zum ERA Entgelt Fläche Metallindustrie nicht immer größer.
• ERA Einführung zum 1. Juli 2017 mit Baumgarten Einführungsverfahren bis zum 01. Januar 2019. Mehr Gerechtigkeit bei der Eingruppierung für alle, keine Nasenprämien für Einzelne. Tarifverhandlungsanspruch jedes Jahr beginnend 2018 über weitere Erhöhungen der Entgelte zur ERA Einführung. Kein Rechtsspruch auf Entgelt Fläche bis dieses erreicht ist. Bei Verweigerung dieser jährlichen Tarifverhandlungen gilt ein Sonderkündigungsrecht mit sofortigem Wegfall der Friedensplicht. Baumgarten-Entgelttabellen ab 2018, die mindestens mit der Erhöhung der Flächenentgelttarifverträge nach einem Jahr erhöht werden.
Der Arbeitgeber entscheidet nicht alleine: paritätische Kommission und im Nichteinigungsfall gilt die Einigungsstelle. - Neues Leistungsentgelt bis zum 31. Dezember 2018 durch Mitbestimmung des Betriebsrats und Beteiligung der betrieblichen Tarifkommission.
• Überleitungstarifvertrag: 35 Stundenwoche mit vollem Entgeltausgleich ab 1. Januar 2022 durchgesetzt. Tarifliche Arbeitszeit bis dahin 36 Stunden (ERA Einführung) und die bestehenden Verträge 40 Stunden bleiben bis zum 31. Dezember 2021 in Kraft. Betriebliche Sonderzahlung ab 2017 in 2 Stufen. Fälligkeit bleibt 1. Dezember ab 2017. 2/3 wird mit der Novemberabrechnung ausgezahlt, 1/3 im Folgejahr fällig und mit der Januarabrechnung ausgezahlt. Zusätzliches Urlaubsgeld wird ab 2018 im Zusammenhang mit Urlaubsentgelt für die jeweiligen Urlaubstage gezahlt.
• „Besser statt billiger" Pilotprojekt für 6 Monate. Aktive Beteiligung der Belegschaft gewünscht und erforderlich zur Sicherung der Arbeitsplätze.
• Maßregelungsklausel verbietet Maßregelungen und Schadenersatzforderungen wegen Teilnahme an der Tarifbewegung für Mitglieder der IG Metall.
• Laufzeit bis 31. Dezember 2022. Kann zu diesem Termin mit einer Frist von drei Monaten erstmalig gekündigt werden und wirkt nach. Künftige Entgelterhöhungen und künftige Änderungen des Flächentarifvertrages werden nicht umgesetzt. Eine noch nicht ausgezahlte Tariferhöhung wird spätestens nach 6 Monaten ausgezahlt.
Diesen Stimmzettel bekamen die Mitarbeitenden und gaben 100 Prozent Zustimmung. |
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Nachricht vom 20.06.2017 |
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