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Nachricht vom 21.06.2017 |
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Region |
Energietipp: Die Sonne draußen lassen |
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Hochsommerliche Temperaturen sorgen bei manch einem für schlaflose Nächte. Vor unerträglichen Temperaturen in den eigenen vier Wänden kann kluger Hitzeschutz bewahren. Der Schutz ist am wirksamsten, wenn Sonnenstrahlen abgewehrt werden, bevor sie die Fensterflächen und die Hausfassade erreichen. Markisen, Sonnensegel, Jalousien, Roll- und Klappläden oder Beschattung durch Laubbäume, Balkone und Dachüberstände schützen von außen. |
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Kreisgebiet. Besonders wichtig ist der außen liegende Schutz für Dachflächenfenster. Auf der Innenseite des Fensters angebrachte Rollos und Vorhänge können die Sonnenstrahlen erst abschirmen, wenn sie bereits in den Raum eingedrungen sind. Dann erwärmen sie aber schon die Raumluft. An sehr heißen Tagen sollte nur in den kühleren Morgenstunden der in der zweiten Nachthälfte, wenn es draußen abgekühlt ist, ausgiebig gelüftet werden - wobei Querlüftung am meisten bringt. Zeitweise Erleichterung können auch Ventilatoren verschaffen, die deutlich weniger Strom verbrauchen als Klimageräte. Die vorbeiströmende „Ventilatorluft“ sorgt für einen Kühleffekt auf der Hautoberfläche.
Auch richtiges Dämmen kann eine sinnvolle Maßnahme darstellen. Das Eindringen der Sommerhitze über Wände und Dach wird am besten von Dämmstoffen verzögert. Diese reduzieren den Wärmefluss in beide Richtungen – im Winter von Innen nach Außen und im Sommer umgekehrt.
Eine individuelle Beratung zu Hitzeschutz und Dämmung erhalten Ratsuchende im persönlichen Gespräch mit Energieberatern der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz nach telefonischer Voranmeldung. Die Beratungsgespräche sind kostenlos.
Die nächsten Sprechstunden der Energieberater finden wie folgt statt:
In Betzdorf am Mittwoch, 5. Juli, von 14 bis 17.45 Uhr im Rathaus, Hellerstraße 2. Voranmeldung bitte unter Telefon 02741-291-900 (Bürgerbüro).
In Altenkirchen am Mittwoch, 27. Juli, von 8.30 bis 16.45 Uhr in der Verbandsgemeindeverwaltung Zimmer E12, Rathausstraße 13. Voranmeldung unter 02681/850. |
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Nachricht vom 21.06.2017 |
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