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Nachricht vom 08.07.2009 |
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Region |
Weg frei für neuen Feuerwehr-Führerschein |
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Erfreut über das Verhandlungsergebnis zum neuen Feuerwehrführerschein hat sich die Bundestagsabgeordnete Sabine Bätzing geäußert. |
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Region. Deutliche Erleichterung formuliert die heimische Bundestagsabgeordnete Sabine Bätzing über das Verhandlungsergebnis, nachdem sich die Regierungskoalition nach einem wochenlangen Streit über eine Sonderfahrberechtigung für Freiwillige Feuerwehren, Rettungsdienste und technische Hilfsdienste (kurz: Feuerwehrführerschein) geeinigt hat.
Diese Änderung war notwendig geworden, weil durch den sogenannten EU-Führerschein die zulässigen Gewichtsklassen den Führerscheinklassen neu zugeordnet wurden. So dürfen heute Autofahrer mit der Führerscheinklasse B lediglich ein Fahrzeug bis zu 3,5t fahren anstatt wie früher bis 7,5t. Gerade diese Änderung hatte die Feuerwehren und Rettungsdienste aber vor große Probleme gestellt. Beispielsweise konnte der Feuerwehrnachwuchs nicht mehr jedes (mittlere) Fahrzeug führen. Der neue Führerschein (C1) wäre für viele zu teuer gewesen, weshalb die Politik eine Lösung für dieses Problem gesucht hat.
Der Deutsche Feuerwehrverband sowie Vertreter der Rettungsdienste und auch der technischen Hilfsdienste hatten umgehend eine Ausnahmeregelung gefordert. Die europäische Führerschein-Richtlinie setzt möglichen Ausnahmeregelungen allerdings enge Grenzen und eine generelle Ausnahmeregelung ist laut der Europäischen Kommission nicht möglich.
Im Bund hat man sich nun darauf geeinigt, dass organisationsintern eine Ausbildung und Prüfung organisiert wird und die Einsatzkräfte so dann Fahrzeuge bis 4,75t führen können. Weiterhin wird eine Sonderfahrberechtigung für Fahrzeuge bis 7,5t eingeführt. Hierzu wurde die Bundesregierung ermächtigt, im Rahmen der Fahrererlaubnis-Verordnung eine reduzierte Ausbildung ohne theoretische Ausbildung und schriftliche Prüfung zu ermöglichen. Dazu ist mit den Fahrlehrerverbänden vereinbart worden, dass die Kosten für diese "Ausbildung" auf rund 600 Euro minimiert werden. Nach einer Frist von zwei Jahren kann bei Mitgliedschaft in einer Organisation diese Sonderfahrberechtigung in einen regulären C1-Führerschein umgeschrieben werden. "Hiermit wird das Ehrenamt rund um die Feuerwehr und den Rettungsdiensten gestärkt", so Bätzing.
Dass gerade die Unionsparteien nun an diesem Kompromiss mäkeln, ist für Sabine Bätzing unverständlich: "Die Europäische Union hat klare Grenzen für die Führerscheinregelungen gesetzt. Mit überhöhten Forderungen nach einer generellen Ausnahmeregelung das gesamte Verfahren zu gefährden, dient der Sache nicht." Käme es so weit und würde man sich an der Stelle gegen die bestehenden Regelungen der Europäischen Union wenden, so könnte man ein Vertragsverletztungsverfahren riskieren. "Wir wollten eine pragmatische Lösung für die vielen ehrenamtlich Tätigen erreichen und wir können mit dem Ergebnis zufrieden sein", so Bätzing. |
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Nachricht vom 08.07.2009 |
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