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Nachricht vom 05.10.2017 |
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Region |
Infos zur Stichwahl um das Amt des Bürgermeisters der VG Altenkirchen |
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Am Sonntag, 15. Oktober findet in der Verbandsgemeinde Altenkirchen die Stichwahl zum Amt des Bürgermeisters statt. Dazu hat die Verwaltung in einer Pressemitteilung die wichtigsten Fragen der Bürgerschaft mit den jeweiligen und Antworten zusammengestellt. |
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Altenkirchen. Am Sonntag, 15 Oktober, findet die Stichwahl zum Bürgermeister zwischen den beiden Bewerbern Fred Jüngerich (parteilos) und Torsten Löhr (CDU) statt. Im ersten Wahlgang konnte kein Bewerber die absolute Mehrheit erreichen.
Die Verwaltung in Altenkirchen hat die hierzu einige kompakte Informationen:
1. Es gibt keine Wahlbenachrichtigung zur Wahl, die für den 24. September verschickte Wahlbenachrichtigung behält ihre Gültigkeit. Bringen Sie diese Wahlbenachrichtigung zur Stichwahl ins Wahllokal mit. Wenn Sie nicht mehr im Besitz der Wahlbenachrichtigung sind, reicht es aus, wenn Sie dem Wahlvorstand im Wahllokal Ihren Personalausweis vorlegen.
2. Wenn Sie beim Briefwahlantrag angekreuzt haben, dass der Antrag gleichzeitig für eine eventuelle Stichwahl erfolgen soll, werden Ihnen die Briefwahlunterlagen automatisch zugesandt.
3. Wer für die für die Stichwahl Briefwahl beantragen will, kann das tun. Der Antrag kann bei der Verbandsgemeindeverwaltung mündlich (nicht telefonisch), schriftlich (auch z.B. per E-Mail) oder elektronisch gestellt werden. Bei Beantragung per E-Mail sind der Name, die Vornamen, das Geburtsdatum und die Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort) anzugeben. Soweit vorhanden, soll die Angabe der Wählerverzeichnis- sowie der Wahlbezirksnummer, die der Wahlbenachrichtigung entnommen werden können, erfolgen. Falls die Zustellung der Briefwahlunterlagen an eine von der Hauptwohnung abweichende Adresse gewünscht wird, muss auch diese Adresse angegeben werden. Ein entsprechend vorbereitetes Antragsformular steht im Internet unter www.vg-altenkirchen.de zur Verfügung.
Der Antrag per E-Mail ist zu richten an folgende E-Mail-Adresse: briefwahl@vg-altenkirchen.de .
4. Man kann auch vorab im Rathaus wählen. Bei persönlicher Beantragung der Briefwahl kann auch, voraussichtlich ab dem 2. Oktober direkt im Rathaus gewählt werden.
5. Nach Druck der Stimmzettel, voraussichtlich ab dem 2. Oktober, stehen die
Briefwahlunterlagen zur Verfügung und werden versandt.
6. Die Wahlen finden in dem gleichen Wahllokal Ihrer Heimatgemeinde, in dem Sie bei der ersten Wahl am 24. September gewählt haben bzw. hätten wählen können, statt, dort kann von 8 bis 18 Uhr die Stimme abgeben werden. (Verbandsgemeindeverwaltung Altenkirchen)
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Nachricht vom 05.10.2017 |
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