AK-Kurier
Ihre Internetzeitung für den Kreis Altenkirchen
Nachricht vom 09.10.2017
Region
Zoll sagt Lohndumping-Firmen und Schwarzarbeit den Kampf an
Für die Unternehmer die unsaubere Geschäftspraktiken anwenden steigt die Gefahr vom Zoll erwischt zu werden. Im ersten Halbjahr 2017 kontrollierte der Zoll im Kreis Altenkirchen bereits 85 Prozent mehr Betriebe als im Vorjahr. Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) indes begrüßt die Zunahme von Kontrollen.
Finanzkontrolle Schwarzarbeit bei der Arbeit. Foto: IG BAUKreis Altenkirchen. Das zuständige Hauptzollamt Koblenz kontrollierte im ersten Halbjahr bereits 934 Betriebe, dies ist eine Steigerung von 85% im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Allein im Baugewerbe prüften die Beamten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FSK) 333 Arbeitgeber. Im Fokus der Ermittlungen, so teilt die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt mit, stand dabei insbesondere die Vergehen illegale Beschäftigung, Lohn-Prellerei und Sozialversicherungsbetrug.
Die Gewerkschaft beruft sich hierbei auf eine Anfrage der Bundestagsabgeordneten Beate Müller-Gemmeke (Grüne) an das Bundesfinanzministerium.

Die IG BAU Koblenz-Bad Kreuznach begrüßt die Zunahme der Prüfungen. „Es ist offenbar endlich die Botschaft angekommen, dass sich Schwarzarbeit nur durch mehr staatliche Kontrolle eindämmen lässt“, sagt Bezirkschef Walter Schneider. So stieg auch die Zahl der Kontrolleure: Beschäftigte die FKS im vergangenen Jahr bundesweit noch 6.865 Beamte, waren es im Juni bereits 7.211, wie aus der Zoll-Auswertung des Finanzministeriums hervorgeht.

Grund zur Entwarnung sieht Schneider jedoch nicht. Nötig seien bundesweit mindestens 10.000 Kontrolleure bei der FKS. „Solange eine Zoll-Visite die Ausnahme und nicht die Regel ist, haben Wirtschaftskriminelle ein zu leichtes Spiel“, so der Gewerkschafter. Dies zeige sich gerade auch in der Baubranche. Hier würde oftmals nicht einmal der vorgeschriebene Mindestlohn gezahlt. So verhängte das Hauptzollamt Koblenz allein für Verstöße gegen den Bau-Mindestlohn im ersten Halbjahr Bußgelder in Höhe von 10.900 Euro.
Nachricht vom 09.10.2017 www.ak-kurier.de