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Nachricht vom 22.07.2009 |
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Region |
Mit dem EU-Heimtierpass ins Ausland |
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Wer mit Haustieren auf Reisen geht, sollte sich unbedingt zuvor über die von der Europäischen Union für den Reiseverkehr mit Haustieren wie Hunde und Katzen erlassenen Vorschriften informieren, in denen es zum Beispiel um Schutz vor der
Verbreitung der Tollwut geht. Wer wieder heimfährt und aus dem Urlaubsort ein Tier mitbringen möchte, muss umgekehrt wissen: Es ist verboten, Fundtiere oder herrenlose Tiere, die nicht die EU-Vorschriften erfüllen, nach Deutschland zu bringen. |
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Region. Das rheinland-pfälzische Umweltministerium, zuständig auch für den Tierschutz oder den Schutz vor Tierkrankheiten und -seuchen, gibt zur Urlaubssaison einen Überblick über wichtige Bestimmungen, die das Reisen mit Haustieren betreffen.
Reisen mit Haustieren innerhalb der Europäischen Union
Reisende, die mit Hunden oder Katzen in andere EU-Mitgliedstaaten reisen wollen, müssen den EU-Heimtierpass dabei haben. Dieser wird von Tierärzten ausgestellt. Im EU-Heimtierpass müssen die Kennzeichnung des Tieres mittels Tätowierung (gilt noch bis 3.7.2011) oder Mikrochip sowie eine gültige Impfung gegen Tollwut vom Tierarzt dokumentiert ein. Für andere Haustiere wie Kaninchen, Meerschweinchen oder Vögel gilt der Pass nicht. Bis zu drei Hauskaninchen oder Vögel dürfen mitreisen. Für Papageien und
Sittiche muss zusätzlich eine amtstierärztlichen Gesundheits-Bescheinigung vorhanden sein. Für zahlreiche exotische Tiere wie Schildkröten oder Papageien sind auch noch artenschutzrechtliche Anforderungen zu beachten.
Andere Heimtiere wie Hamster, Meerschweinchen, Mäuse, Schildkröten unterliegen keinen tierseuchenrechtlichen Anforderungen und Beschränkungen. Es ist für sie auch kein Heimtierpass vorgeschrieben. Sie können in der Regel genehmigungsfrei im Reiseverkehr mitgeführt werden. Allerdings sollten die Tierbesitzer vor Reiseantrit prüfen, ob das jeweilige Einfuhrland eine Genehmigung auch für diese Tiere vorschreibt.
Bei Reisen nach Irland, Schweden, Malta und in das Vereinigte Königreich sind weitergehende Anforderungen zu erfüllen.
Reisen mit Haustieren in Drittländer (Nicht-EU-Länder)
Für die Einreise von Hunden und Katzen in Nicht-EU-Länder gelten die Vorschriften des jeweiligen Bestimmungslandes. Informationen erteilen die Auslandsvertretungen der entsprechenden Staaten.
Für die Rückreise nach Deutschland sind in der Regel der EU-Heimtierpass mit Nachweisen der Kennzeichnung des Tieres und des gültigen Tollwutimpfschutzes mitzuführen. Für die Rückreise aus bestimmten Ländern mit unsicherem Tollwutstatus muss der
Nachweis des Tollwutimpfschutzes anhand einer Blutprobe durch ein von der EU zugelassenes Labor erbracht werden - in der Regel bereits vor der Ausreise in Deutschland. Für Hunde- und Katzenwelpen im Reiseverkehr bestehen Sonderregelungen.
Aus Drittländern mit unsicherem oder unbekanntem Tollwutstatus ist die Einfuhr von Welpen generell verboten.
Weitere Informationen zu Tieren im Reiseverkehr können auf den Internetseiten der Europäischen Union, des Bundes-Verbraucherministeriums und der Bundesländer abgerufen werden:
http://www.bmelv.de/cln_111/SharedDocs/Standardartikel/Verbraucherschutz/Reisen-Verkehr/Heimtiere/Heimtiere.html.
Reisetipps für Haustiere
Ein Beruhigungsmedikament, das der Tierarzt vor Beginn der Reise verordnet, kann zu einer stressfreien Reise beitragen, ebenfalls das Einlegen ausreichender Fahrpausen. Auch die Zusammenstellung einer Reiseapotheke durch den Tierarzt mit einem Beruhigungs- und Desinfektionsmittel sowie einem Präparat gegen Durchfall-Erkrankungen ist sinnvoll. Wichtig sind vor allem bei langen Autofahrten regelmäßige Bewegungspausen mit Trinkwasserangebot. Bei langen Fahrten sollten nur kleine Häppchen zwischendurch angeboten werden. Denn auch für Tiere gilt: Mit vollem Magen
reist man schlecht. Ein Hitzestau im Fahrzeug sollte vermieden werden (Hitzschlaggefahr). Bei starker Sonneneinstrahlung sollte das Tier an einem schattigen Platz (zum Beispiel im Fußraum) untergebracht werden. Auch beim Parken sollte ein schattiger Parkplatz aufgesucht und für Frischluftzufuhr gesorgt werden. Spaltbreit geöffnete Fahrzeugfenster reichen hierfür nicht aus! |
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Nachricht vom 22.07.2009 |
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