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Nachricht vom 24.07.2009
Region
Polizei machte Diebesquartett dingfest
Nach einem Einbruchsdiebstahl in ein Betzdorfer Fitnessstudio in der Nacht zum Donnerstag, 23. Juli, konnte die Polizei Betzdorf aufgrund eines Zeugenhinweises zwei Verdächtige festnehmen. Sie werden heute, Freitag, dem Haftrichter vorgeführt. Zwei weitere Verdächtige wurden am Freitagmorgen vorübergehend festgenommen.
Betzdorf. Nach dem Hinweis eines Zeugen nach einem aktuellen Einbruchsdiebstahl in ein Fitnessstudio am Stadtrand von Betzdorf am Donnerstag, 23. Juli, kurz nach 2 Uhr, wurde im Rahmen der sofort eingeleiteten Fahndungsmaßnahmen durch Beamte der Polizei-Inspektion Betzdorf ein verdächtiges Fahrzeug im Bereich des Alsberges in Betzdorf festgestellt. Die beiden Fahrzeuginsassen verstrickten sich in Widersprüche und wurden nach dem Auffinden von Beweismitteln im Fahrzeug vorläufig festgenommen. Die weiteren Ermittlungen führten wenig später zu der Festnahme von zwei weiteren Tatverdächtigten in der Burgstraße in Betzdorf. Bei einer ersten Wohnungsdurchsuchung in Betzdorf wurden potentielle Beweismittel, unter anderem zwei echt aussehende Spielzeug-Faustfeuerwaffen, aufgefunden und sichergestellt. Weitere Durchsuchungen in Herdorf, Burbach und Neunkirchen in den frühen Morgenstunden des Freitags, 24. Juli, führten unter anderem zur Sicherstellung eines mutmaßlich gestohlenen DVD-Players.
Die konzentriert geführten Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Koblenz und der Kriminal-Inspektion Betzdorf führten zu dem dringenden Tatverdacht, dass das Quartett vor dem Einbruchsdiebstahl einen Obdachlosen in der Verbandsgemeinde Gebhardshain überfallen und ausrauben wollte.
Ein 17-jähriger aus Herdorf und ein 18-jähriger aus Betzdorf werden heute - Freitag - auf Antrag der Staatsanwaltschaft Koblenz dem Haftrichter beim Amtsgericht vorgeführt.
Die beiden anderen jungen Männer im Alter von 17 bis 19 Jahren aus dem Kreis Siegen-Wittgenstein wurden nach beweissichernden Maßnahmen entlassen.
Die Ermittlungen der Kriminalinspektion Betzdorf dauern an, insbesondere wird derzeit noch überprüft, ob das Quartett gegebenenfalls in wechselseitiger Beteiligung an weiteren Straftaten beteiligt war. So müssen zum Beispiel einzelne sichergestellte Gegenstände, die aus Diebstählen stammen dürften, noch ungeklärten Straftaten zugeordnet werden.
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