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Nachricht vom 02.12.2017 |
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Region |
Infos zum Winterdienst in der Verbandsgemeinde Wissen |
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Der Winter hält Einzug und damit sind auch glatte Straßen und Gehwege verbunden. Der Bauhof der Verbandsgemeinde Wissen ist in der Winterzeit ist entsprechend einer Prioritätenliste im Einsatz. Die Bürgerschaft wird um Verständnis gebeten und dies vor allem in Wohngebieten. Erinnert wird an die gesetzliche Räumpflicht der Grundstückseigentümer. |
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Wissen. Für die Mitarbeiter des Bauhofes der Verbandsgemeinde Wissen heißt es im Winter wieder früh aufstehen. Wetter- und Straßenverhältnisse geben den Takt vor. Nacht- und Wochenendeinsätze sind die Folge. Auch über die Feiertage. Das braucht verständnisvolle Familien. Die Einsatzkräfte sind ebenso dankbar für das Verständnis in der Bevölkerung.
Haben Sie Fragen, Beschwerden oder auch eventuell ein Lob, wenden Sie sich bitte an: Andreas Reifenrath; Telefon: 02742/723489; E-Mail: andreas.reifenrath@rathaus-wissen.de
Die Verbandsgemeinde ist in einzelne Räum- und Streubezirke aufgeteilt. Jedes Fahrzeug ist für seinen zugeordneten Bezirk zuständig und fährt nach einer ausgearbeiteten Prioritätenliste. Hier sind als erstes verkehrswichtige Straßen wie Busstrecken, Hauptverkehrsstraßen und Industriegebiete zu nennen. Nachfolgend werden dann Ortsverbindungsstraßen und reine Anliegerstraßen gestreut und geräumt.
Der Zeitpunkt und die Häufigkeit der Reinigungsvorgänge der Anliegerstraßen richtet sich nach Schnee- und Witterungslage, Verfügbarkeit der Räumfahrzeuge, Tageszeit, Lenkzeiten der Fahrer und Vorrangigkeit des Winterdienstes auf Hauptlängen. Aufgrund eines langen zu betreuenden Straßennetzes ist es nicht immer möglich, die Einsatzfahrzeuge an jedem Ort sofort einsetzen zu können.
Entsprechend lange brauchen die Winterdienstkräfte, um sich einmal durch das Gebiet der Verbandsgemeinde zu arbeiten. Vier bis fünf Stunden für einen Salzeinsatz, acht bis zehn Stunden für einen Schneeräumeinsatz. Erschwerend kommt oftmals hinzu, dass immer wieder verbotswidrig abgestellte Fahrzeuge den Räum- und Streudienst unnötigerweise behindern. Ebenso sind dann auch Rettungs- und Einsatzkräfte nicht optimal einzusetzen. Auch wuchernde Äste von Hecken oder Bäumen, die nicht entfernt werden, erschweren den Winterdienst.
Daher hat die Verwaltung und der Bauhof folgende Bitte:
"Parken Sie bitte Ihr Fahrzeug so, dass der Räumdienst die Straße problemlos passieren kann. Entfernen Sie auch bitte die Äste von Bäumen oder Hecken, die in den Straßenbereich ragen. Nur so kann ein zufriedenstellender Winterdienst erfolgen. Neben unseren Einsatzfahrzeugen sind weitere 10 Mitarbeiter für die Verbandsgemeinde im Einsatz. Sie unterstützen uns dabei, Stellen zu räumen, die von den Fahrzeugen nicht erreicht werden können. Dazu gehören Überquerungshilfen, Treppenanlagen, Gehwege vor öffentlichen Gebäuden, Bushaltestellen, und mehr.
Gesetzliche Pflichten:
Eine Räumpflicht des Straßenbaulastträgers besteht lediglich an gefährlichen und verkehrsbedeutenden Straßen. Die Gehwege müssen von dem Eigentümer der angrenzenden Grundstücke in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite von Schnee und Glätte freigehalten werden. Der Eigentümer ist verpflichtet, seiner Verkehrssicherungspflicht nachzukommen, egal, ob das Grundstück bebaut, das Haus bewohnt, der Eigentümer alt oder krank ist; gegebenenfalls ist ein Dritter zu beauftragen.
Es ist sicherlich nicht immer möglich einen reibungslosen Winterdienst jederzeit zu gewährleisten, aber die Mitarbeiter des Bauhofes der Verbandsgemeinde Wissen sind bemüht und bedanken sich jetzt schon für das ihnen entgegengebrachte Verständnis. (PM Verwaltung)
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Nachricht vom 02.12.2017 |
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