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Nachricht vom 21.12.2017 |
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Region |
Landkreis Altenkirchen schließt sich der Servicerufnummer 115 an |
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Seit Mittwoch, 20. Dezember, ist die bundeseinheitliche Behördennummer 115 auch für den Landkreis Altenkirchen aktiv. Diese Rufnummer führt die Anrufer in das Servicecenter, in dem kompetente Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf eine umfangreiche Datenbank mit Informationen Zugriff haben. Das Servicecenter dem sich der Kreis angeschlossen hat, hat seine Räume im Kreis Cochem-Zell. |
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Altenkirchen. Mit der Unterzeichnung, die Landrat Michael Lieber am Mittwoch, 20. Dezember vollzog, der Charta zur Nutzung der Rufnummer 115 ist der Beitritt zum 115-Verbund perfekt. Die Verwaltungen haben rund ein halbes Jahr Vorbereitung investiert und damit die Grundlage geschaffen, so Lieber. Lieber weiter: „Durch den Beitritt zur Behördennummer 115 bieten wir eine noch bessere Erreichbarkeit und einen verbesserten Bürgerservice an. Jeder Kunde, der anruft wird bei seinem Anliegen freundlich und kompetent beraten“. Lieber betont, dass die bestehenden örtlichen Service-Telefonnummern der Kreisverwaltung und des Abfallwirtschaftsbetriebes weiterhin bestehen bleiben.
Der Büroleiter der Kreisverwaltung Altenkirchen, Norbert Schmauck, erläuterte dann die Vorteile der interkommunalen Zusammenarbeit. Die meisten Anfragen können, Dank der umfangreichen Datenbank, schnell beantwortet werden, was zu einer Entlastung der Sachbearbeiter in den Verwaltungen führt. Als Beispiel nannte Schmauck die jährlichen Anfragen zu Schulbuchausleihen und Fragen zur Zulassung eines Kraftfahrzeuges. Sein Kollege aus dem Kreis Cochem-Zell, Hermann Johann, ergänzt: „Nach nunmehr einem halben Jahr Betrieb können wir feststellen, dass die Servicenummer stetig mehr genutzt wird. Die Mitarbeiter im Service-Center werden ständig weiter geschult“.
Die Betreuung dieser „Behördennummer“ liegt in den Händen des Bundesinnenministeriums, wie Carolin Senf und Jana Asbach, EDV Referat der Kreisverwaltung erläuterten. Die Projektgruppe des Kreises Altenkirchen besichtigte Mitte des Jahres das Servicecenter in Cohem-Zell. Aus Kosten und Effizienzgründen wurde die Möglichkeit ein eigenes Servicecenter zu errichten verworfen. Der Anschluss an das bestehende Servicecenter bietet nur Vorteile, so Senf und Asbach. Im Vorfeld wurden zahlreiche, umfangreiche Leistungsbeschreibungen in ein einheitliches System eingepflegt. Dies bietet die Gewähr, das alle Servicecenter über die gleichen Informationen verfügen und sich gegenseitig unterstützen können.
Das in den Vereinbarungen festgeschriebene „Serviceversprechen“: Die Rufnummer 115 ist Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr erreichbar. 75 Prozent aller Anrufe sollen innerhalb von 30 Sekunden angenommen werden, 65 Prozent, mit Hilfe der Datenbank, ohne eine Weitervermittlung beantwortet werden. Bei Sachverhalten, die nicht sofort geklärt werden können, erhält der Anrufer innerhalb von 24 Stunden eine Rückmeldung per Telefon, Fax oder E-mail. Dies sei der Qualitätsanspruch, führten Senf und Asbach aus.
Der Vertreter der Landesregierung, Otmar Henzgen, Referatsleiter im Ministerium des Innern und Sport, überbrachte den Förderbescheid. Die Einführung der 115 wird in den ersten 24 Monaten vom Land gefördert. Insgesamt werden hierdurch 50 Prozent, maximal 2 Euro, der tatsächlichen Kosten für jeden angenommenen Anruf vom Land übernommen.
Allen Beteiligten war wichtig, deutlich zu machen, dass die Rufnummer 115 keine Notrufnummer ist. Hierauf wies Schmauck besonders hin. Es handelt sich um eine Servicenummer für Behördenangelegenheiten, die sich die Bürgerinnen und Bürger einfach merken können! Weitere Informationen zur Behördennummer 115 gibt es unter www.115.de oder www.kreis-altenkirchen.de/115 (kkö) |
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Nachricht vom 21.12.2017 |
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