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Nachricht vom 22.12.2017
Region
Kooperation der Bauhöfe weiter optimiert
Der Ausbau der interkommunalen Zusammenarbeit zwischen der Stadt Kirchen (Sieg) und den Ortsgemeinden Brachbach, Harbach und Niederfischbach im Bereich der Bauhöfe wurde zum 1. Januar 2018 festgeschrieben.
Kirchen. Im Zuge der interkommunalen Zusammenarbeit kooperieren die kommunalen Bauhöfe der Ortsgemeinde Brachbach und der Stadt Kirchen (Sieg) seit dem 1. Januar 2012 auf Grundlage einer Zweckvereinbarung. Diese sogenannte „Bauhofkooperation“ war zunächst befristet auf drei Jahre ausgerichtet und wurde nach entsprechenden Beschlüssen von Stadt- und Ortsgemeinderat zum 1. Januar 2015 auf Dauer bzw. unbestimmte Zeit ausgerichtet.

Die Kooperation im Bereich der Bauhöfe soll zu Synergieeffekten für die beteiligten Kommunen führen. Die Ortsgemeinden Harbach und Niederfischbach treten nunmehr zum 1. Januar 2018 dieser Bauhofkooperation unter Federführung der Stadt Kirchen (Sieg) bei, um ebenfalls an den erwünschten Synergieeffekten partizipieren zu können.

Eine entsprechende Zweckvereinbarung zur Erweiterung der Bauhofkooperation wurde durch Stadtbürgermeister Andreas Hundhausen und seine Amtskollegen Josef Preußer aus Brachbach, Andreas Buttgereit aus Harbach und Matthias Otterbach aus Niederfischbach am 13. Dezember unterzeichnet. Die Erweiterung der Bauhofkooperation hat nunmehr auch ihr „grünes Licht“ durch die Kommunalaufsicht erhalten.

Durch die Kooperation sollen die vielfältigen Aufgaben der kommunalen Bauhöfe in wirtschaftlicher, personeller und organisatorischer Hinsicht optimiert wahrgenommen werden. Hierzu gehört unter anderem auch die Schaffung eines gemeinsamen Fuhr- und Maschinenparks, welcher bisher letztlich von jeder Kommune kostenintensiv selbst vorgehalten werden musste, so Stadtbürgermeister Hundhausen. Der Beitritt von weiteren verbandsangehörigen Ortsgemeinden zur Bauhofkooperation ist ausdrücklich möglich. Mittelfristig soll die Bauhofkooperation nicht mehr auf Grundlage einer Zweckvereinbarung erfolgen, sondern in einer öffentlich-rechtlichen Organisationsform, nach Möglichkeit in der Gestalt einer gemeinsamen Anstalt des öffentlichen Rechts (gAöR), überführt und dort fortgesetzt werden. (PM)
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