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Nachricht vom 03.01.2018
Region
Was wird aus dem "Truppenlager Stegskopf"?
Zur aktuellen Debatte um die Zukunft des „Truppenlagers Stegskopf" erklärt die FDP Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis Neuwied, Sandra Weeser: „Mit der Entscheidung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA), die Erstzugriffsoption der Kommune für das Truppenlager auf dem Stegskopf um drei Monate bis zum 31. März zu verlängern, bietet sich die Chance für eine ausgewogene und sachliche Entscheidungsfindung in der Frage, ob und wie eine Weiterverwendung des Areals realisierbar ist."
Foto: PRDaaden. "Der kürzlich von der Deutschen Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft (DSK) vorgestellte Zwischenbericht einer Machbarkeitsstudie", so Weeser weiter, "zeigt auf, dass hohe Einmalkosten sowohl für eine Komplettnutzung des 45 Hektar großen Lagers wie auch für eine „kleine Lösung", die Nutzung von nur 5 Hektar am Nordeingang, entstehen werden. Die Kostenschätzungen für beide Varianten liegen aufgrund des hohen Investitionsbedarfs und der Abrisskosten für nicht zur Nutzung vorgesehene Gebäude bei etwa 8 Millionen Euro. Im zweiten Teil der Studie wird die DSK die zu erwartenden laufenden Kosten in der Anlaufzeit untersuchen. Eines ist jedoch schon jetzt deutlich festzustellen: Die Konversion des ehemaligen Militärgeländes wird nur mit einer ausreichenden finanziellen Förderung zu stemmen sein. Ich werde mein Fragerecht gegenüber der Bundesregierung nutzen, um zu klären, wie diese eine Förderung der Konversion am Stegskopf durch den Bund bewertet und in welcher Höhe diese ausfallen könnte.

Neben den wirtschaftlichen Aspekten muss bei der Entscheidungsfindung auch eine Berücksichtigung der unterschiedlichen Interessen und Auffassungen gewährleistet sein. Käme es zu einer „kleinen Lösung", so wäre dies sicher auch für diejenigen eine Kompromisslösung, die sich für eine gänzliche Umwandlung des Stegskopf in ein Naturschutzgebiet stark machen. Wie auch immer die Entscheidung ausfallen wird: Letztendlich müssen die Interessen der Bürger/innen insbesondere aus den Anliegergemeinden Berücksichtigung finden und bei der Entscheidungsfindung mitgenommen werden." (PM)
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