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Nachricht vom 17.01.2018 |
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Region |
Kreisjugendamt: Jetzt um Förderung für Ferienbetreuung bewerben |
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Seitens des Ministeriums für Bildung Rheinland-Pfalz wurde dem Jugendamt Altenkirchen für das Jahr 2018 erneut eine erhöhte Landesförderung für eine bedarfsgerechte Umsetzung der Ferienbetreuung für Schulkinder in Aussicht gestellt. Träger für Ferienmaßnahmen werden gesucht und können sich bis 15. Februar bewerben. |
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Kreis Altenkirchen. Der Landkreis Altenkirchen hat Ferienbetreuungen für Grundschulkinder bereits seit 2005 gemeinsam mit verschiedenen Trägern kontinuierlich angeboten und diese Angebote stetig erweitert. Die finanzielle Ausstattung der Angebote, die neben den Eigenmitteln der unterschiedlichen Träger, auf den Elternbeiträgen, den Geldern des Landkreises und auf der Landesförderung beruht, kann nun verbessert werden.
Das Kreisjugendamt würde sich zudem freuen, wenn für das Jahr 2018 zusätzliche Träger Interesse anmelden würden, eine Ferienbetreuung im Landkreis Altenkirchen anzubieten. Die Auswahl der für eine Förderung geeigneten Träger von Maßnahmen liegt in der Hand des Jugendamtes. Interessierte Träger, die sich im Jahr 2018 im Bereich der der Ferienbetreuung von Schulkindern im Alter von 6 bis 13 Jahren beteiligen möchten, sind aufgerufen, ihr Konzept bis spätestens zum 15. Februar einzureichen und sich um eine Förderung zu bewerben.
Von der Förderung grundsätzlich ausgeschlossen sind gewerbliche Maßnahmen sowie Maßnahmen, die überwiegend parteipolitischen, religiösen oder leistungssportlichen Charakter haben.
Erwartet wird, dass die Kinder von qualifiziertem Personal betreut werden. Das eingesetzte Personal muss seine strafrechtliche Unbescholtenheit in Form eines erweiterten Führungszeugnisses nachweisen.
Interessierte Träger können beim Jugendamt eine Beratung über die weiteren grundsätzlichen Regelungen einer möglichen Förderung erhalten.
Ansprechpartner ist Horst Schneider, Jugendamt der Kreisverwaltung, Telefon (02681) 81-2543 oder per E-Mail unter horst.schneider@kreis-ak.de. (PM)
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Nachricht vom 17.01.2018 |
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