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Nachricht vom 01.02.2018 |
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Region |
Kreisjugendamt richtet Familiäre Bereitschaftsbetreuung ein |
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Das Kreisjugendamt Altenkirchen sucht Familien, die kurzfristig Kinder aufnehmen, die aus Krisen- oder Gefährdungssituationen vom Jugendamt betreut und untergebracht werden müssen. Hier greift dann die Familiäre Bereitschaftsbetreuung (FBB) die ausgeweitet werden soll. |
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Kreis Altenkirchen. Leider können nicht alle Kinder in einer intakten familiären Umgebung aufwachsen. Notsituationen oder akute Krisenlagen in Familien, verbunden mit einer Gefährdungssituation für Kinder können beispielsweise dazu führen, dass das Jugendamt umgehend handeln und die Kinder außerhalb der Herkunftsfamilie unterbringen muss.
Seit 1. September letzten Jahres hat das Kreisjugendamt in solchen Fällen die Möglichkeit auf drei Familien zurückzugreifen, die eine Familiäre Bereitschaftsbetreuung (kurz: FBB) anbieten. Diese können in Krisensituationen jeweils ein bis zwei Kinder im Alter von 0 bis 12 Jahren in ihrem Haushalt aufnehmen und betreuen. Als besonderes Angebot der Krisenintervention ist die Familiäre Bereitschafts-betreuung speziell für jüngere Kinder wichtig. Ihnen kann in einer FBB-Stelle Schutz, Versorgung und Betreuung im familiären Rahmen geboten werden.
Diese Unterbringung stellt jedoch nur eine Zwischenlösung dar bis das Kind zu seinen Eltern zurückkehren, in eine Dauerpflege- oder Adoptivfamilie oder in eine Einrichtung vermittelt werden kann. Die zeitliche Begrenzung sollte im besten Fall acht Wochen nicht überschreiten. In diesem Jahr sollen nun noch weitere drei Familien hinzukommen, um die Bereitschaftsbetreuung auszuweiten. Hierfür sucht das Jugendamt Altenkirchen derzeit geeignete Personen oder Familien.
Wer kann ein Kind in Familiärer Bereitschaftsbetreuung aufnehmen?
Für die Aufnahme eines Kindes im Rahmen der Familiären Bereitschaftsbetreuung kommen sowohl Singles, (gleichgeschlechtliche) Paare als auch Familien mit (eigenen) Kindern und kinderlose Paare in Frage. Eine pädagogische Ausbildung stellt keine Voraussetzung dar, jedoch sollten interessierte Personen Erfahrungen im Umgang mit Kindern haben, selber in einer stabilen Familiensituation leben und sowohl belastbar als auch flexibel sein.
Eine hohe Kooperationsbereitschaft mit dem Jugendamt und anderen Institutionen als auch mit der Herkunftsfamilie sowie Reflektions- und Konfliktfähigkeit sind weitere wichtige Eigenschaften, die erwartet werden. Wichtig ist ebenfalls, dass der Beruf den die Hauptpflegeperson ausübt einer 24-Stunden-Betreuung im eigenen Haushalt nicht entgegensteht.
Die Bereitschafts-Pflegefamilien werden zunächst einer Überprüfung durch das Jugendamt unterzogen und bei der Betreuung der Kinder vom Jugendamt beraten. Zielgruppe sind Interessierte, die sich vorstellen können einem Kind in der akuten Krise Schutz, Geborgenheit, Fürsorge zu geben und somit adhoc die Elternrolle auf Zeit für ein Kind zu übernehmen. Dazu gehört auch ein entsprechendes räumliches Platzangebot, also mindestens ein freies Zimmer, um ein Kind im Haushalt aufnehmen zu können.
Bei Interesse wird empfohlen, sich gerne zuerst telefonisch über die Unterstützung und konkreten praktischen Hilfen, die das Jugendamt gibt, zu informieren. Ansprechpartnerin für Fragen sowie Bewerbungen für die Familiäre Bereitschaftsbetreuung ist Rebecca Haubrich vom Pflegekinderdienst der Kreisverwaltung. Sie ist telefonisch unter 0 26 81/ 81- 25 63 oder per E-Mail unter Rebecca.Haubrich@kreis-ak.de zu erreichen
Das Jugendamt ist zudem an Bewerbungen von Pflegefamilien interessiert, die sich vorstellen können ein Kind auch auf unbestimmte Zeit bei sich aufzunehmen. Nähere Informationen erhalten Interessierte ebenso bei Rebecca Haubrich.
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Nachricht vom 01.02.2018 |
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