AK-Kurier
Ihre Internetzeitung für den Kreis Altenkirchen
Nachricht vom 11.04.2018
Politik
Grundsteuer-Urteil: Kommunale Spitzenverbände fordern schnelles Handeln
Ganz überraschend kam sie nicht, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Neuregelung der Grundsteuer-Bemessung. Die kommunalen Spitzenverbände haben sich entsprechend rasch geäußert. Unter anderem mit Blick auf die letzten Jahrzehnte ist vom „gesetzgeberischen Versagen“ die Rede. Jetzt sollen schnelle und rechtssichere Lösungen her.
Berlin/Mainz. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Grundsteuererhebung sind Bund und Länder in der Pflicht, die notwendige Reform dieser wichtigen kommunalen Steuerquelle rasch umzusetzen. Dieser Tenor zieht sich durch die Reaktionen der kommunalen Spitzenverbände. „Die Grundsteuer muss nun endlich auf eine neue gerechte und rechtssichere Grundlage gestellt werden“, erklärte beispielsweise der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (DStGB), Gerd Landsberg, in Berlin. „Die Einnahmen von jährlich rund 14 Milliarden Euro bilden für Städte und Gemeinden die Grundlage für freiwillige Selbstverwaltungsaufgaben. Ohne diese Gelder wird das Zusammenleben vor Ort und die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger gefährdet.“

Frist bis Ende 2019
Das Bundesverfassungsgericht hatte gestern (10. April) entschieden, dass die bisherige Form der Grundsteuererhebung verfassungswidrig ist und dem Gesetzgeber eine Frist bis Ende des Jahres 2019 für die Erarbeitung einer neuen gesetzlichen Grundlage gesetzt. Die bisherige Bewertung führe zu Werteverzerrungen und gravierenden Ungleichbehandlungen der Immobilienbesitzer, so das Gericht.

Grundsteuer als verlässliche kommunale Einnahmequelle erhalten
„Wir erwarten, dass Bund und Länder nun zeitnah endlich zu einer Lösung kommen und eine Neuregelung schaffen, die rechtssicher ist. Bund und Länder hatten Jahrzehnte Zeit, die Bewertung des Grundvermögens auf rechtssichere Grundlagen zu stellen. Dass dies nicht geschafft wurde, muss als gesetzgeberisches Versagen bewertet werden. Ziel muss es nun sein, die Grundsteuer als verlässliche kommunale Einnahmequelle zu erhalten und zu stärken.“, betonte der Vorsitzender des Gemeinde- und Städtebundes (GStB) Rheinland-Pfalz, der Bürgermeister der Verbandsgemeinde Nieder-Olm, Ralph Spiegler. Die Gemeinden und Städte könnten auf die Einnahmen aus der Grundsteuer nicht verzichten. Sie sei „die zweitwichtigste kommunale Steuer mit einem eigenen Hebesatzrecht der Gemeinden. Ihr Aufkommen liegt in Rheinland-Pfalz bei rund 580 Millionen Euro im Jahr. Dies ist mehr, als die Städte und Gemeinden überhaupt in Summe für freiwillige Selbstverwaltung zur Verfügung haben. Ein Ausfall der Mittel hätte bedeutet, dass die kommunale Selbstverwaltung in vielen Gemeinden zum Stillstand kommt. Die Grundsteuer macht gerade in finanzschwachen Kommunen vielerorts rund 30 Prozent der Einnahmen aus“, so Spiegler weiter. (PM)
Nachricht vom 11.04.2018 www.ak-kurier.de